Foto: © Hartmann, K., 1955. Schreiben an die Regierung von Schwaben mit Betreff: Vollzug des Hebammengesetzes; hier: Niederlassungserlaubnis für die Hebamme Käthe Hartmann, Augsburg, Alpenstraße 37 [Brief]. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/1904, Stadtarchiv Augsburg.

Die Hebamme Käthe Hartmann machte im Nationalsozialismus Karriere in der Berufspolitik. Zwar gab es nach dem Zweiten Weltkrieg ein Spruchkammerverfahren gegen sie, doch die Entnazifizierung verlief auch in ihrem Fall nicht konsequent. Eine Bachelorarbeit hat ihren Fall aufgearbeitet.

Der Berufsstand der Hebammen während des Nationalsozialismus (NS), ihr allgemeines Tätigkeitsfeld sowie ihre berufspolitische Organisation wurden in mehreren Studien aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert. Aber einzelne führende Hebammenpersönlichkeiten und ihr Einfluss auf die Berufsorganisation in der Nachkriegszeit blieben bislang weitgehend unberücksichtigt. Nur vereinzelt wurden Biografien aufgearbeitet, die Einblicke sowohl in die Karrieren dieser Hebammen als Funktionärinnen im Nationalsozialismus wie auch in die Kontinuitäten innerhalb der Verbandsstrukturen nach 1945 gewähren. Beispiele hierfür sind die Arbeiten über die Hebammen Nanna Conti, Emma Rauschenbach und Margarete Lungerhausen (Peters, 2014; Peters & Parzer, 2020; Sauer-Forooghi, 2004).

Eine weitere Berufsvertreterin, die nur wenige Jahre nach Auflösung des Dritten Reichs an ihre Karriere in der Verbandsorganisation der Hebammen anknüpfen konnte, war Käthe Hartmann. Prof. Dr. Anja Katharina Peters,Professorin für Pflegewissenschaft an der Evangelischen Hochschule Dresden, kommentierte Käthe Hartmanns kurze Nennung in ihrer Dissertation mit dem Satz: »Eine kritische Biographie Hartmanns, die als eine der loyalsten und engsten Mitarbeiterinnen Nanna Conti betrachtet werden muss, steht noch aus« (Peters, 2014, S. 152).

Auch zwölf Jahre später ist Käthe Hartmann noch nicht umfassender biografisch untersucht worden. Eine ausführlichere Darstellung ihrer Person oder eine kritische Auseinandersetzung mit ihren Amtsjahren während und nach dem Nationalsozialismus erfolgte bisher nicht, was eine detailliertere Aufarbeitung ihrer Person und ihres Wirkens unerlässlich macht.

Frühe Lebenswelt und Ausbildung

Käthe Hartmann wurde am 17. April 1896 unter dem Namen Katharina Friederika Hartmann in Augsburg geboren. Sie war das zweite Kind der Eheleute Johann Hartmann und Johanna Hartmann, geborene Ruff (Kleiner Ariernachweis, o.D.). Johann Hartmann war Besitzer einer Bierbrauerei, die er von seinem Vater erbte und 1909 verkaufte. Später lebte er als Privatier, was auf gehobene Lebensverhältnisse der Familie schließen lässt. Käthe Hartmanns Eltern gehörte das Zweifamilienhaus in der Alpenstraße 37 in Augsburg (Meldebogen Johann Hartmann, o.D.). Ihr knapp zwei Jahre älterer Bruder Hans Hartmann wurde ebenfalls in Augsburg geboren. Zunächst war er als Apotheker in Neuburg an der Donau tätig, bevor er 1940 die Stadtapotheke in Wertingen übernahm, die er 26 Jahre lang leitete (Stimpfl, 1989). Über das zwischenmenschliche Verhältnis der Familienmitglieder geben die herangezogenen Dokumente keine Auskunft.

Käthe Hartmann besuchte zunächst die Volksschule, bevor sie für weitere sechs Jahre an das Anna Barbara von Stettensche Institut wechselte, eine höhere evangelische Mädchenschule in Augsburg. Nach der Schulzeit verbrachte sie 1913 ein Jahr zu Sprachstudien im evangelischen Pfarrhaus in Genf. Während des Ersten Weltkriegs engagierte sich Hartmann ehrenamtlich in der Kriegsfürsorge und war von Oktober 1916 bis April 1917 im evangelischen Jugendheim in Augsburg in der Säuglingsabteilung tätig (Hartmann, 1955 a).

Ab dem 1. April 1921 absolvierte sie eine einjährige Ausbildung als Schülerin im städtischen Kinderheim in Stuttgart, die sie im Frühjahr 1922 erfolgreich als staatlich geprüfte Säuglingspflegerin abschloss. In den überlieferten Zeugnissen wurde sie sowohl von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern als auch von späteren Vorgesetzten als interessiert, verständnisvoll und zuverlässig charakterisiert (Beglaubigte Zeugnis-Abschriften, 1922).

Am 1. Oktober 1922 trat Käthe Hartmann als Schülerin in die Landeshebammenschule Stuttgart ein. Sie beendete ihre Ausbildung nach neun Monaten mit dem erfolgreich bestandenen Examen am 29. Juni 1923. Daraufhin wurde ihr das Abschlusszeugnis der 1. bis 2. Klasse sowie die Erlaubnis zur Ausübung des Hebammenberufs erteilt (Prüfungsergebnisse des Lehrkurses vom 01.10 bis 30.06.1923, o. D.).

Hebammentätigkeit und Karriere im Verbandswesen

In den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit war Käthe Hartmann in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und Städten als Hebamme aktiv. Nach ihrer Ausbildung arbeitete sie 1923 im städtischen Katharinenhospital in Stuttgart im Kreiß- und Operationssaal, anschließend kurzzeitig in Böblingen sowie 1924 für mehrere Monate als Reisehebamme in Triest. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland arbeitete Hartmann als Anstaltshebamme und Pflegerin im Wöchnerinnenheim Nürnberg. Dort betreute sie Wöchnerinnen und Säuglinge und war zudem als Operationsschwester beim Instrumentieren tätig. Im Dezember 1925 entschied sie sich, in das Elternhaus nach Augsburg zurückzukehren, um dort als freipraktizierende Hebamme zu arbeiten (Hartmann, 1955 a).

Bis zu ihrem Umzug nach Wertingen im Jahr 1944 betreute sie nach eigenen Angaben 900 Geburten selbstständig und assistierte dem ärztlichen Personal bei zahlreichen geburtshilflichen Notfällen und Regelwidrigkeiten. Ihr dokumentierter Einstieg in die verbandspolitische Tätigkeit erfolgte 1929 mit der Übernahme des Amtes der Kassenprüferin im Hebammenverein Augsburg (Hartmann, 1946 a). Anzunehmen ist, dass Hartmann im Hebammenverein Augsburg Kontakte zu weiteren Hebammen schloss, die sich berufspolitisch engagierten.

Gleichschaltung im Dritten Reich

Nach den Märzwahlen 1933 und der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler begann der Prozess der Gleichschaltung. Die drei großen, bisher existierenden Hebammen­verbände wurden in der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen (RDH) zusammen­gefasst. Die neue Satzung der RDH von 1933 sah im Sinne des Führerprinzips eine autoritäre Besetzung der Vorstände vor. In diesem Zusammenhang wurde die nationalsozialistisch gesinnte Hebamme Nanna Conti zunächst durch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und später offiziell von staatlicher Seite als alleinige Leiterin der RDH eingesetzt (Tiedemann, 2013).

Von 1916 bis 1933 leitete die Hebamme Therese Träger aus München den Bayerischen Hebammen-Landesverband (BHLV) (Nieting, o.D). Mit Beginn der Gleichschaltung wurde sie von Käthe Hartmann abgelöst. Die zweite Vorsitzende des Landesverbands Käthe Bosch wurde am 10. Mai 1933 in das Bayerische Staatsministerium des Innern bestellt, um dort zur kommissarischen Vorsitzenden ernannt zu werden. Gleichzeitig erhielt sie den Auftrag, einen neuen Vorstand für den Bayerischen Landesverband aufzustellen.

So war es die Hebamme Bosch, die im Auftrag des Staatsministeriums Käthe Hartmann als erste Vorsitzende vorschlug. Diese trat ihr Amt offiziell am 1. Juni 1933 an. Der BHLV wurde nur wenig später in Landesfachschaft Bayerischer Hebammen umbenannt (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1932–1954, Bl. 28). Inwiefern die Entlassung von Therese Träger Teil einer »Säuberungsaktion« des Ministeriums gegen politisch unzuverlässige Personen war, lässt sich nicht abschließend klären, da die gesichteten Dokumente keine eindeutigen Gründe für den Wechsel an der Verbandsspitze nennen. Festzuhalten bleibt, dass sowohl die Hebamme Bosch als auch Käthe Hartmann vom Bayerischen Staatsministerium des Innern offenbar nicht nur in fachlicher, sondern auch in politischer Hinsicht als geeignet angesehen wurden und dies, obwohl Käthe Hartmann der NSDAP erst 1937 beitrat (Hartmann, 1946 b, Bl. 1)

Tätigkeiten als Funktionärin

Während ihrer Amtszeit als erste Vorsitzende der Bayerischen Landesfachschaft besuchte Käthe Hartmann regelmäßig zahlreiche Veranstaltungen. Dazu zählten sowohl Bezirksgruppentreffen und Kreisfachschaftstagungen in ganz Bayern als auch Jubiläumsfeiern, Fachtagungen, Kongresse und Hebammenschulen im gesamten Deutschen Reich (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1932–1954, Bl. 39, 40).

Ein besonderes Anliegen Hartmanns war die Fort- und Weiterbildung von Hebammen. So nahm sie im September 1935 selbst am ersten Lehrgang für Hebammen in der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse teil und setzte sich in den folgenden Jahren dafür ein, dass auch andere Hebammen die Möglichkeit dazu erhielten (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1932–1954, Bl. 59).

Die Führerschule im mecklenburgischen Gutsdorf Alt Rehse war 1934 als Schulungslager für Ärzte und Ärztinnen gegründet worden. Sie diente neben der fachlichen Weiterbildung insbesondere der ideologischen Indoktrination im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Auf Initiative von Nanna Conti wurden ab 1935 auch Hebammen in das Schulungsprogramm aufgenommen, als einziger nicht-akademischer medizinischer Berufsstand. In den dort gehaltenen Vorträgen von der Ärzteschaft und von Nanna Conti selbst wurden die Gesundheitsziele des NS-Staates vermittelt sowie die neue berufspolitische Rolle der Hebammen im Rahmen der nationalsozialistischen Rassenhygiene und deren Mitwirkung an pro- und anti-natalistischen Maßnahmen erläutert (Peters, 2005).

Auch aus finanzieller Sicht waren die Jahre von Hartmanns Amtszeit in der Fachschaft erfolgreich. Ihr jährliches Einkommen stieg kontinuierlich und lag im Jahr 1931 bei 1.750 Reichsmark (RM), bevor es sich bis 1945 auf 3.500 RM verdoppelte. Zusammengesetzt war dieses Einkommen aus den Einnahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme, dem Gehalt für die Geschäftsführung der Bayerischen Landesfachschaft, ihrem Mitwirken an der Fachzeitschrift sowie ihrer Tätigkeit als Leiterin der Schwäbischen Hebammenschaft (Military Government of Germany, 1946, Bl. 126).

Beziehung zu Nanna Conti

Neben ihrem Amt in der Landesfachschaft Bayern übernahm Käthe Hartmann ab 1938 zusätzliche überregionale Funktionen. Sie war Leiterin der Schwäbischen Hebammenschaft und fungierte zugleich als dritte Stellvertreterin der Reichshebammenführerin Nanna Conti (Hartmann, 1946 b, Bl. 1). Durch diese Ämter stand Hartmann in engem, regelmäßigem Austausch mit Conti und begleitete sie unter anderem auf zwei Auslandsreisen: Im Juli 1937 nahmen beide am Internationalen Katholischen Hebammenkongress in Paris teil, im Juni 1939 reisten sie gemeinsam zur Tagung des wallonischen Hebammenverbands nach Lüttich (Peters, 2014).

Hartmann äußerte sich wiederholt, auch in einem von ihr verfassten Nachruf, bewundernd über Contis fachliche Kompetenz, Entschlusskraft sowie ihr unermüdliches Engagement für die berufliche Aufwertung der Hebammen (Hartmann, 1952).

Ende des Zweiten Weltkriegs

Aufgrund der nächtlichen Bombenangriffe auf Augsburg am 25. und 26. Februar 1944 wurden große Teile der Stadt erheblich beschädigt oder vollständig zerstört. Auch das Elternhaus von Käthe Hartmann wurde zerstört, sodass sie gezwungen war, Augsburg zu verlassen. Ihr Vater war bereits am 20. Oktober 1938 verstorben, weshalb sie gemeinsam mit ihrer Mutter nach Wertingen zu ihrem Bruder floh (Hartmann, 1946 a).

Im August 1945 nahm Käthe Hartmann ihre Tätigkeit als Hebamme wieder auf, indem sie zunächst die Neuburger Hebamme Therese Faller während deren Urlaubs und später aufgrund einer Erkrankung vertrat (Hartmann, 1946 c). Um ihre Kollegin besser unterstützen zu können, zog Hartmann im Dezember 1945 zur Untermiete zu Faller nach Neuburg a. d. Donau. Nach dem Tod von Therese Faller wurde die Hebammenstelle in der Stadt frei. Da Hartmann die Tätigkeit bereits seit über fünf Monaten ausgeübt hatte und mit den Müttern und Familien in Kontakt stand, erhielt sie 1946 die Niederlassungserlaubnis für Neuburg a. d. Donau (Großmann, 1946).

Berufsverbot und Spruchkammerverfahren

Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die Alliierten auf Grundlage des Gesetzes Nr. 8 von 1945 und des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus von 1946 Spruchkammerverfahren zur Entnazifizierung durch. Das Ziel dieser Verfahren war es, die aktiven Unterstützer:innen des Nationalsozialismus aus öffentlichen Ämtern zu entfernen und nationalsozialistische Organisationen sowie deren Strukturen aufzulösen. Die erwachsene Bevölkerung wurde dabei anhand von Fragebögen fünf Sühnegruppen zugeordnet (Steppe & Billinger-Salathé, 2013).

Kurz nach Erteilung von Hartmanns Niederlassungserlaubnis forderte das Staatsministerium für Sonderaufgaben im Sommer 1946 eine Stellungnahme zu ihrem politischen und beruflichen Verhältnis und ließ sie einen politischen Fragebogen ausfüllen (Staatsminister für Sonderaufgaben, 1946). Aufgrund ihrer politischen Belastung untersagte die Spruchkammer Neuburg im August 1946 vorläufig die Ausübung des Hebammenberufs bis zum Abschluss des Spruchkammerverfahrens (Panzer, 1948).

In der ersten Klageschrift gegen Käthe Hartmann vom 20. Februar 1947 wurde sie von der Spruchkammer Neuburg a. d. Donau der Gruppe II, den Belasteten, zugeordnet. Diese Einstufung wurde zum einen durch ihre Mitgliedschaften in verschiedenen nationalsozialistischen Organisationen wie der NSDAP und zum anderen durch ihre Ämter in der Landesfachschaft Bayerischer Hebammen sowie in der Schwäbischen Hebammenschaft begründet (Der öffentliche Kläger, 1947, Bl. 24). Hartmann legte im Verlauf des Spruchkammerverfahrens zweimal Widerspruch gegen die Urteile ein, sodass sich das Verfahren bis Juli 1948 hinzog. Im endgültigen Sühnebescheid der Spruchkammer wurde sie schließlich der Gruppe IV als Mitläuferin zugeordnet. Die auferlegte Geldsühne betrug 100 DM, sodass Hartmann zusammen mit der Verfahrensgebühr einen Betrag von insgesamt 263,05 DM bezahlen musste (Müller, 1948, Bl. 1).

Käthe Hartmann nimmt hinsichtlich ihres Spruchkammerverfahrens eine Sonderstellung ein. Die Tatsache, dass sie strafrechtlich verfolgt wurde, unterscheidet sie von den bislang untersuchten Hebammenpersönlichkeiten des Nationalsozialismus und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Der Verlauf ihres Verfahrens, ihre Verteidigungsstrategie sowie die abschließende Einstufung als Mitläuferin entsprechen allerdings wiederum typischen Mustern der Entnazifizierungspraxis in Bayern (Niethammer, 1982).

Ein Tabu in der Nachkriegszeit

Die Sozialwissenschaftlerin Marion Schuhmann untersuchte den Wiederaufbau der Berufsorganisationen der Hebammen in Westdeutschland nach 1945 und zeigte auf, dass einige Funktions­trägerinnen der Reichfachschaft Deutscher Hebammen (RDH) nicht nur an ihre berufspolitischen Karrieren aus der NS-Zeit anknüpften, sondern auch maßgeblich am Wiederaufbau beteiligt waren. Die aktive Beteiligung des Berufsstandes an der nationa­l­sozialistischen Gesundheitspolitik wurde von den Hebammenorganisationen weitgehend tabuisiert und ein Unrechtsbewusstsein war bei den meisten nicht vorhanden (Schumann, 2013).

Wiedergründung des Bayerischen Hebammen-Landesverbands

Am 10. und 11. August 1948 fand in Schondorf eine Versammlung des Bayerischen Hebammen-Landesverbandes (BHLV) statt. Im Rahmen dieser Versammlung wurden die neue Satzung verabschiedet und der Verband offiziell wiedergegründet. Im Zuge der vorläufigen Vorstandswahl wurde die Hebamme Barbara Asböck mit großer Mehrheit zur ersten Vorsitzenden gewählt (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1948, Bl. 1–12).

Bereits etwa ein Jahr später, auf der ersten Landesversammlung des BHLV im Jahr 1949, äußerten jedoch einige Delegierte den Wunsch, den Vorsitz einer älteren und erfahreneren Kollegin zu übertragen oder zumindest eine enge Zusammenarbeit mit einer solchen Person zu ermöglichen. Erste Kritik an Frau Asböck wurde laut, da Postangelegenheiten verzögert bearbeitet wurden und Anträge unbearbeitet blieben. Der Wunsch nach einer erfahreneren Verbandsspitze spiegelte sich auch in der Vorstandswahl auf dieser Versammlung wider: Neben den Hebammen Asböck und Zimmermann wurde erneut auch Käthe Hartmann als Kandidatin vorgeschlagen. Die Mehrheit der Mitglieder sprach der bisherigen Führung jedoch weiterhin ihr Vertrauen aus (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1949).

Wiederaufstieg im Verband

Die mangelnde Zuverlässigkeit Barbara Asböcks in der Korrespondenz verbesserte sich in der Folgezeit nicht. Daher stellte die Hebamme Prinzing auf der Ausschusssitzung im Juni 1952 in Regensburg einen Antrag, in dem sie eine Entlastung Asböcks im Bereich der Korrespondenz forderte. Dieser Antrag wurde nicht nur abgelehnt, vielmehr forderten einige Kolleginnen einen Dringlichkeitsantrag auf Neuwahl des gesamten Vorstands. In der Abstimmung über die Neuwahlen stimmten von 118 Delegierten 63 dafür, sodass die Wahl für den folgenden Tag auf die Tagesordnung gesetzt wurde (Bayerischer Hebammen-Landesverband 1932–1954, Bl. 133–145).

Für das Amt der ersten Vorsitzenden wurden Barbara Asböck, Käthe Hartmann sowie die Hebamme Hogger vorgeschlagen, wobei Letztere ihre Kandidatur ablehnte. Am 20. Juni 1952 wurde Käthe Hartmann mit 74 zu 39 Stimmen zur ersten Vorsitzenden gewählt. Da Barbara Asböck jedoch die Ansicht vertrat, dass kein förmlicher Beschluss über ihren Rücktritt gefasst worden sei, lud Hartmann einige Monate später die Kreisvorsitzenden zu einer Aussprache nach München ein. Trotz wiederholter Kritik an Asböck zeigte diese zunächst keine Einsicht und verweigerte ihren Rücktritt. Erst nach weiteren Diskussionen mit Kolleginnen und unter der Androhung einer Feststellungsklage erklärte sie sich schließlich zum Rücktritt bereit (Bayerischer Hebammen-Landesverband, 1932–1954, Bl. 143–145).

Rückkehr nach Augsburg

Käthe Hartmanns Elternhaus in der Alpenstraße 37 in Augsburg konnte im Jahr 1955 wiederaufgebaut werden, was ihr die Rückkehr in ihre Heimatstadt ermöglichte. Um sich dort erneut als Hebamme niederlassen zu können, beantragte sie im August desselben Jahres die entsprechende Niederlassungserlaubnis (Hartmann, 1955 b). Mit der Rückkehr in ihre Heimatstadt setzte sie ihr berufliches Engagement im Verband unvermindert fort. Ihr unermüdlicher Einsatz zur Verbesserung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation der Hebammen sowie ihre große Hingabe, die sich in zahlreichen Besuchen bei Tagungen und Vereinssitzungen in ganz Deutschland widerspiegelte, fanden unter den Mitgliedern des Verbands große Anerkennung. In der Folge wurde Käthe Hartmann sowohl auf der 32. Hauptversammlung des BHLV im Jahr 1954 als auch auf der 34. Hauptversammlung im Jahr 1958 jeweils einstimmig erneut zur Vorsitzenden gewählt (Bayerischer Hebammen-Landesverband, o. D.).

Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Funktionärin begleitete sie vereinzelt weiterhin Geburten als Hebamme in Augsburg. So betreute sie im Jahr 1956 vier Geburten und im Jahr 1958 eine Geburt (Städt. Gesundheitsamt Augsburg, 1957).

Rücktritt als Funktionärin, Heirat und Tod

Im Jahr 1960 musste Käthe Hartmann im Alter von 65 Jahren aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere aufgrund einer Herzinsuffizienz, von ihrem Amt als Vorsitzende des BHLV zurücktreten. Um ihre Kolleginnen in Augsburg zu unterstützen, war sie bis Ende 1962 in Einzelfällen weiterhin als Hebamme tätig. Ihre Niederlassungserlaubnis gab sie schließlich im Juni 1963 zurück (Hartmann, 1960).

Im Alter von 67 Jahren heiratete Käthe Hartmann am 26. Juni 1963 Otto Karl Krauß in Regensburg. Dieser war am 13. Mai 1891 in Diebach geboren worden und hatte bis zu seiner Pensionierung im Mai 1956 als Oberregierungsrat gearbeitet. Nach der Eheschließung zog Käthe Hartmann zu ihrem Ehemann in die Mackensenstraße 15 in Regensburg (Familienbogen Otto Krauß, o.D.).

Käthe Hartmann verstarb am 10. Mai 1990 im Alter von 94 Jahren. Über ihr Leben in Regensburg sowie ihre letzten Lebensjahre konnten den untersuchten Quellen keine weiteren Informationen entnommen werden. Auch in den Ausgaben der Deutschen Hebammen-Zeitschrift aus dem Jahr 1990 konnte kein Nachruf auf Käthe Hartmann beziehungsweise Krauß gefunden werden.

Fazit

Käthe Hartmann widmete ihr Leben den Berufsverbänden der Hebammen und setzte sich insgesamt 21 Jahre lang als Leiterin auf bayerischer und überregionaler Ebene für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Hebammen ein. Ohne dass sie ihre Beteiligung an der NS-Politik kritisch reflektieren oder weitreichende Konsequenzen tragen musste, prägte Hartmann bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik hinein das Verbandswesen der Hebammen.

Die Ergebnisse der eigenen Bachelorarbeit zeigen exemplarisch, wie individuelle Karrieren trotz nationalsozialistischer Belastung nach 1945 weitergeführt werden konnten und wie wenig Widerstand es insbesondere in berufsständischen Organisationen gegen solche Kontinuitäten gab. Der Fall Hartmann schließt damit eine Forschungslücke, macht zugleich jedoch deutlich, dass es weitere Hebammenfunktionärinnen im Nationalsozialismus gab, deren Werdegänge bislang noch nicht systematisch und biografisch untersucht wurden. Vor diesem Hintergrund leistet die Arbeit einen Beitrag zur historischen Professionsforschung im Gesundheitswesen und unterstreicht die Notwendigkeit einer weiterführenden, differenzierten Aufarbeitung. Diese ist nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern auch gesellschaftlich geboten, da eine kritische Erinnerungskultur und Transparenz gerade angesichts erstarkender rechtsextremer Strömungen zentrale Werte darstellen.

Die Geschichte des Hebammenwesens im 20. Jahrhundert verdeutlicht, wie eng professionelle, politische und ideologische Entwicklungen miteinander verflochten sind und wie wichtig es ist, diese Zusammenhänge offenzulegen und wachsam zu bleiben.

Zitiervorlage
Köber, L. & van Walbeek, K. (2026). Hebamme im Nationalsozialismus: Aufstieg mit Vergangenheit. Deutsche Hebammen Zeitschrift, 78 (4), 86–91.
Literatur
Bayerischer Hebammen-Landesverband. (1932–1954). Protokoll-Buch [Protokoll]. BHLV 4, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

Bayerischer Hebammen-Landesverband. (1948, 10./11. August). Protokoll über die Hebammentagung in Schondorf [Protokoll]. BHLV 4, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

Bayerischer Hebammen-Landesverband. (1949, 01. Juni). Protokoll über die 1. Landesversammlung [Protokoll]. BHLV 4, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

Bayerischer Hebammen-Landesverband. (o. D.). Protokoll der 34. Haupttagung des Bayerischen Hebammen-Landesverbandes [Protokoll]. BHLV 7, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

Beglaubigte Zeugnis-Abschriften. (1922, 25. März). Ausweis als staatlich geprüfte Säuglingspflegerin [Zeugnis]. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4474, Stadtarchiv Augsburg.

Der öffentliche Kläger. (1947, 20. Februar). Klageschrift gegen Käthe Hartmann. Spruchkammer Neuburg, Akten H 55, Staatsarchiv Augsburg.

Familienbogen Otto Krauß. (o. D.). 1891. Stadtarchiv Regensburg.

Großmann. (1946, 25. Juni). Niederlassungserlaubnis. Akten nach 1945, Ifd. Nr. 1844, Stadtarchiv Neuburg an der Donau.

Hartmann, K. (1946a, 14. Februar). Lebenslauf von Käthe Hartmann. Akten nach 1945, Ifd. Nr. 1844, Stadtarchiv Neuburg an der Donau.

Hartmann, K. (1946b, 15. Mai). Meldebogen von Käthe Hartmann [Handschriftliches Manuskript]. Spruchkammer Neuburg, Akten H 55, Staatsarchiv Augsburg.

Hartmann, K. (1946c, 11. Februar). Schreiben an das Staatl. Gesundheitsamt in Neuburg a. d. Donau mit Betreff: Antrag um Erteilung der Niederlassungserlaubnis [Brief]. Akten nach 1945, Ifd. Nr. 1844, Stadtarchiv Neuburg an der Donau.

Hartmann, K. (1952). Nanna Conti zum Gedächtnis. Deutsche Hebammen Zeitschrift, 5, 26–27.

Hartmann, K. (1955 a). Lebenslauf von Käthe Hartmann. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4474, Stadtarchiv Augsburg.

Hartmann, K. (1955 b, 11. August). Schreiben an die Stadtverwaltung Augsburg und das Gesundheitsamt Augsburg-Stadt mit Betreff: Hebammenwesen; hier: Gesuch um Erteilung der Niederlassungserlaubnis für die Stadt Augsburg [Brief]. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4474, Stadtarchiv Augsburg.

Hartmann, K. (1960, 20. Oktober). Schreiben an das Städt. Gesundheitsamt Augsburg mit Betreff: Hebammenwesen, hier: Bestätigung der Niederlassungsdauer für die BfA [Brief]. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4474, Stadtarchiv Augsburg.

Kleiner Ariernachweis. (o. D.). 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4474, Stadtarchiv Augsburg.

Meldebogen Johann Hartmann. (o. D.). Familienbögen 20306, Stadtarchiv Augsburg.

Military Government of Germany. (1946, 22. Januar). Fragebogen. Spruchkammer Neuburg, Akten H 55, Staatsarchiv Augsburg.

Müller. (1948, 22. Juli). Sühnebescheid von Käthe Hartmann. Spruchkammer Neuburg, Akten H 55, Staatsarchiv Augsburg.

Nieting, A. (o. D.). 120 Jahre Bayerische Verbandsgeschichte. Bayerischer Hebammen-Landesverband e. V.

https://www.bhlv.de/dateien/Flyer_BHLV_16seitig_druckfaehig.pdf

Niethammer, L. (1982). Die Mitläuferfabrik: Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns. J. H. W. Dietz Nachf.

Panzer, F. (1948, 11. Februar). Schreiben an die Spruchkammer Neuburg a. d. Donau mit Betreff: Hebamme Käthe Hartmann; hier Wiederaufnahme der Berufstätigkeit [Brief]. Akten nach 1945, Ifd. Nr. 1844, Stadtarchiv Neuburg an der Donau.

Peters, A. (2005). Der Geist von Alt-Rehse: Die Hebammenkurse an der Reichsärzteschule 1935–1941. Mabuse-Verlag.

Peters, A. (2014). Nanna Conti (1881–1951) – Eine Biographie der Reichshebammenführerin [Dissertation]. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.

https://epub.ub.uni-greifswald.de/frontdoor/deliver/index/docId/1345/file/diss_Peters_AnjaKatharina.pdf

Peters, A. & Parzer, R. (2020). Magarete Lungerhausen: Krankenschwester, Hebamme, Nationalsozialistin, Funktionärin, Präsidentin. In K. Genz, A. K. Peters & A. Thiekötter (Hrsg.), Buchreihe Pflegewissenschaft. Pflege und Politik im Spiegel der Zeit (S. 26–37). hpsmedia.

Prüfungsergebnisse des Lehrkurses vom 01.10. bis 30.06.1923. (o. D.). [Handschriftliches Manuskript]. F 236 I, Bd. 178, Staatsarchiv Ludwigsburg, Landesarchiv Baden-Württemberg.

Sauer-Forooghi, F. (2004). Emma Rauschenbach (1870 – 1946): Ein Leben im Dienste des deutschen Hebammenwesens. Berichte aus der Medizin. Shaker-Verlag.

Schumann, M. (2013). Hebammen und ihre Berufsorganisationen nach 1945. In H. Steppe (Hrsg.), Krankenpflege im Nationalsozialismus (10. Aufl., S. 313–319). Mabuse-Verlag.

Staatsminister für Sonderaufgaben. (1946, 24. Juni). Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Neuburg a. d. Donau mit Betreff: Käthe Hartmann, Hebamme [Brief]. Akten nach 1945, Ifd. Nr. 1844, Stadtarchiv Neuburg an der Donau.

Städtisches Gesundheitsamt Augsburg. (1957, 30. Januar). Schreiben an die Regierung von Schwaben mit Betreff: Jahresbericht 1956 über das Hebammenwesen [Brief]. 20877/HAV, verschiedene Aktengebiete/4458, Stadtarchiv Augsburg.

Steppe, H., & Billinger-Salathé, W. (2013). In den Trümmern des Dritten Reiches: Entnazifizierung und Gesundheitsversorgung nach Kriegsende. In H. Steppe (Hrsg.), Krankenpflege im Nationalsozialismus (10. Aufl., S. 213–234). Mabuse-Verlag.

Stimpfl, A. (1989). Die Wertinger Stadtapotheke. In Der Historische Verein Dillingen (Hrsg.), Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen an der Donau (S. 182–209). G. J. Manz AG.

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