Die soeben verurteilte Hausgeburtshebamme ist mit einigen Unterstützerinnen auf dem Weg zu einem Café, wo auch das Interview mit Charlottes Mutter stattgefunden hat. Illustration: © Nikolaus Baumgarten

Die Mutter eines neu­geborenen Mädchens, das nach übergeleiteter Hausgeburt in der Klinik verstorben war, weist das Urteil gegen ihre Hebamme zurück. Sie bekräftigt ihre Entscheidung für den Geburtsort und kritisiert, dass sie vor Gericht so wenig gehört wurde wie bei ihrer traumatischen ersten Geburt in einer Klinik.

Am 17. Februar 2025 fand in Wien ein viel beachteter Strafprozess gegen eine Hausgeburtshebamme statt, der nach nur drei Stunden mit einem Schuldspruch wegen »grob fahrlässiger Tötung« endete. Ihr war der Tod eines kleinen Mädchens angelastet worden, das im Herbst 2023 nach einer übergeleiteten Hausgeburt in der Klinik aufgrund von schwerer Hypoxie gestorben war. Das Urteil lautete »15 Monate bedingte Haftzeit«, vergleichbar mit einer Bewährungsstrafe nach deutschem Recht. Auch ein anschließendes Berufsverbot stand im Raum.

Die verurteilte Hebamme hatte Berufung eingelegt. Am 9. März 2026 hat das Oberlandesgericht Wien das Urteil in erster Instanz des Wiener Landgerichts für Strafsachen aufgehoben. Die Gerichtsverhandlung muss nun neu aufgerollt, weitere Zeug:innen müssen gehört und Gutachten eingeholt werden. Die Hebamme hat damit die Chance auf einen Freispruch oder ein milderes Urteil. Ein härteres Urteil ist nicht möglich.

Das folgende Interview wurde im Anschluss an die Gerichtsverhandlung im Februar 2025 geführt. Die Mutter der verstorbenen Charlotte steht trotz der tragischen Entwicklung zu ihrer Entscheidung für eine Hausgeburt. Sie fühlt sich von ihrer Hebamme gut und verantwortungsvoll betreut und steht auch heute weiterhin zu ihren Aussagen in unserem Gespräch (siehe auch Baumgarten, DHZ 04/2025, Seite 78ff; Meldung in der DHZ 04/2026, Seite 58). Sie möchte im Interview anonym bleiben.

Katja Baumgarten: Vor zwei Stunden ist die Gerichtsverhandlung am Wiener Landgericht für Strafsachen gegen Ihre Hebamme zu Ende gegangen. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, denn sie habe den Tod Ihrer verstorbenen Tochter Charlotte zu verantworten. Wie geht es Ihnen?

Charlottes Mutter: Aufgewühlt. Enttäuscht. Ich hatte große Hoffnung gehabt, dass die Anklage heute zu Ende ist – bis zuletzt, bis der Richter sein Urteil gesprochen hat. Weil er alle Beweisanträge des Strafverteidigers abgelehnt und die zweite Hebamme, die bei der Hausgeburt dabei war, nicht als Zeugin vernommen hatte, war ich dann davon ausgegangen, die Verhandlung würde weitergehen. Der schlimmste Fall ist eingetreten, das ist so unvorstellbar! Ein Schuldspruch nach nur drei Stunden!

Sie hatten sich für eine Hausgeburt entschieden. Am Ende der Geburt musste Ihre Hebamme Sie notfallmäßig in die Klinik verlegen, wo Ihre Tochter Charlotte mit einer Geburtszange geholt wurde. Fünf Tage später ist sie an den Folgen einer schweren Hypoxie gestorben. Ihre Hebamme wurde daraufhin angeklagt. Die ganze Zeit haben Sie zu ihr gehalten. Warum?

Wie kommt das, dass ich zu ihr halte? Die erste Reaktion im Krankenhaus kam automatisch: Die Hausgeburt war schuld. Ich habe gehört, wie die Ärzte morgens zur Visite um die Ecke kamen: »Da liegt die Hausgeburt.« Die Kinderärzte haben mich provokant gefragt: »Was haben Sie sich dabei gedacht?« Sinngemäß, wie blöd muss man sein, eine Hausgeburt zu machen und dann auch noch nach Kaiserschnitt? Das hat die dramatische Entwicklung bei Charlottes Geburt nicht beantwortet. Mir war unerklärlich, was passiert ist. Einfach nur die Hausgeburt verallgemeinernd zu beschuldigen, war für mich nicht stimmig nach allem, was ich in meiner Vorbereitung auf die Hausgeburt gelernt hatte.

Wurden Sie über mögliche Ursachen für Charlottes Tod informiert?

Als einen Monat nach der Geburt der Untersuchungsbefund kam, dass die Plazenta unterentwickelt war – mit 266 g nur 40 % so groß wie normal – und durch ausgedehnte Gitterinfarkte stark verkalkt gewesen sei, war das der erste Strohhalm, wo ich dachte, da könnte der Grund liegen. Meine Hebamme war die Einzige aus dem Geburtshilfesystem, die mich zu dem Zeitpunkt noch mit irgendetwas versorgt hat – sei es mit Informationen, mit der Frage: »Wie geht‘s dir?«, auch mit der Begleitung meiner Trauer.

Schon in der Schwangerschaft hat sie mich dabei unterstützt, nach einem stimmigen Weg für die Geburt zu suchen. Eine Hausgeburt kam für mich nicht in Frage, bis ich vor der Alternative stand, gehe ich allein in ein Krankenhaus ohne eine Wahl-Hebamme (ähnlich einer Begleit-Beleghebamme im deutschen Gesundheitssystem) und mir passiert eventuell dasselbe wie bei meiner ersten Geburt? Oder mache ich es diesmal anders? Schließlich habe ich mich für die Hausgeburt entschieden. Meine Hebamme war für mich in der Schwangerschaft da, während und nach der Geburt und weit über das Wochenbett hinaus. Wir hören auch jetzt noch einmal im Monat voneinander.

Was hat Ihnen sonst in der schweren Zeit geholfen?

In meiner Familie standen alle hinter mir. Niemand hat nach der Geburt mein Gefühl oder die Arbeit meiner Hebamme angezweifelt. Natürlich haben manche vor der Geburt gesagt: Wow, Hausgeburt, du bist mutig. Nicht alle haben hundertprozentig hinter meiner Entscheidung gestanden, beispielsweise mein Vater. Meine Mutter konnte meinen Wunsch verstehen. Sie hätte am liebsten ihr viertes Kind auch zu Hause geboren. Ich musste mich oft verteidigen, warum ich nach einem Kaiserschnitt so entscheide.

Warum haben Sie sich für eine Hausgeburt entschieden?

Nach meiner ersten Geburt war ich nicht mehr ich selbst. So etwas wollte ich nicht noch einmal erleben. Als ich dabei war, sie aufzuarbeiten, las ich im Geburtsbericht, ich hätte der Einleitung zugestimmt. Das hatte ich nicht, sondern gefragt, ob das wirklich sein muss, ich würde lieber drauf verzichten. Es hieß damals: »Nein, das machen wir jetzt so, Punkt.« Es gab keine Kontra-Aufklärung, auch keine Option, wie mein »Nein« hätte aussehen können. Was hätte ich damals machen können, aufstehen und gehen? Ich war zwar gut informiert, trotzdem – ich war eine Erstgebärende. Dieser Kontrollverlust, wenn die Einleitung dann passiert ist, wie eins zum anderen geführt hat …

Eine Hebamme hat regelmäßig reingeschaut und gesagt: »Hallo, wie geht‘s?« Ich sagte, ich würde gerne in den Pool. »Dann müssen wir erst das Wehenbändchen ziehen«, hieß es und ich musste warten. Als ich bat: »Ich hätte gerne etwas gegen die Schmerzen«, antwortete sie: »Da müssen wir zuerst ein CTG schreiben.« Immer, wenn ich um etwas bat, hieß es, dann müssen wir erst … Es wurde null auf mich eingegangen, was ich brauchte.

Ich hatte dem Geburtsort vorher nicht viel Wert beigemessen und habe mir das Krankenhaus so ausgesucht, wie mein Freundeskreis es auch gemacht hatte: Die beste Geburtsklinik mit Neo-Station – wenn irgendwas passiert, sind wir bestens versorgt. Ich wusste nicht, wie starr die Leitlinien sind. Es gab kein individuelles Auf-mich-Eingehen.

Nach so einer Erfahrung, möchte man umso mehr gehört oder verstanden werden. Die zweite Geburt wäre mit einer Wahl-Hebamme mit Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus für mich gut vorstellbar gewesen. Aber wenn man schon in der achten Schwangerschaftswoche daran scheitert, eine Wahl-Hebamme zu finden …?

Was hat Sie belastet bei der ersten Geburt?

Den Kaiserschnitt selbst habe ich nicht als schlimm in Erinnerung. Obwohl ich keinen großen Entscheidungsspielraum hatte, bin ich damit im Reinen. Schlimm war der Wehensturm, der hat mich total überrannt, ich hatte den völligen Kontrollverlust. Ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Ich war allein im Kreißsaal – zu Corona-Zeiten – mein Mann nicht da, ich auf dem Boden mit einem Pezzi-Ball. Der Pool wurde mir verwehrt, obwohl mir schließlich das »Wehenbändchen« gezogen wurde. Das war das Mittel zur Einleitung, das in die Vagina eingeführt worden war.

Niemand war da, der mir die Hand gehalten hat. Ich habe irgendwann selbst meinen Mann angerufen und gesagt, bringe bitte eine Wärmflasche mit, mir ist kalt und ich bin allein.

Das Schmerzmittel hat nicht geholfen, sodass ich doch eine PDA verlangte, obwohl ich das eigentlich nicht wollte. Um die PDA zu setzen, musste ich stillhalten. Das konnte ich nicht, weil die Wehen in so kurzen Abständen kamen. Deshalb haben sie mir noch einen Wehenhemmer gespritzt. Keine Ahnung, ob das, was dann kam, die Reaktion auf die PDA war oder den Wehenhemmer oder der Mix aus beiden: Mein Unterleib war taub, ich konnte mich nicht mehr bewegen. Ich lag auf dieser Liege. Mein ganzer Körper hat angefangen zu zittern, zu schütteln, mir war nach wie vor kalt und ich hatte keine Kontrolle über das Zittern.

Wie ging es dann weiter?

Was ich auch negativ in Erinnerung habe: Ich wollte weiterhin gern eine vaginale Geburt anstreben. Sie haben dann eine Mikroblutuntersuchung (MBU) vorgeschlagen, ohne dass ich über die Risiken aufgeklärt wurde und was genau gemacht wird. Es klang nach einem Weg, es weiter zu probieren. Mit acht Zentimetern Muttermundsweite war ich nicht weit vom Ziel entfernt. Ich konnte meine Beine allerdings nicht mehr bewegen. Ich lag auf diesem Tisch wie ein Schlachttier und man musste meine Beine hoch in die Beinhalter legen, ohne Gefühl in den Beinen. Zwei oder drei Personen waren da, das Blut für die Mikroblutuntersuchung wurde entnommen. Das habe ich als sehr degradierend empfunden.

Als die Oberärztin mir das Ergebnis der MBU mitteilte, stellte sie mich vor die Wahl: Sie an meiner Stelle würde jetzt einem gemütlichen Kaiserschnitt zustimmen, wo mein Mann dabei sein könnte. Alternativ könne ich es gerne weiter probieren, aber wahrscheinlich würden wir dann in einer halben Stunde in den OP-Saal rennen. Rückblickend sehe ich mich da versteinert liegen in diesem Reflex: »Fight, Flight oder Freeze« – kämpfen, wegrennen oder einfach einfrieren. Bei mir war es der Moment des Einfrierens, als ich zugestimmt habe: Okay, das Kind muss raus, dann machen wir es halt so.

Wie haben Sie den Kaiserschnitt erlebt?

Die OP an sich war nicht schlimm, ich hatte keine Schmerzen. Sie haben mir meinen Sohn kurz gezeigt. Dann war mein Mann bei ihm und ich hatte ihn bald bei mir auf der Brust.

In dem Moment waren wir erst einmal glücklich, dass er da ist! Die Hebamme hat den Fußabdruck genommen, es war ein schönes Ankommen. Wir haben Filip auch schon angelegt. Lange habe ich meine Füße gar nicht gespürt, selbst als ich sie schon hätte fühlen sollen.

Erst als ich im Stationsbett, im Dreierzimmer auf der Wochenbettstation lag und die Mütter gesehen habe, die vaginal geboren hatten, kamen bei mir die Tränen. Die psychologische Unterstützung, die mir vom Krankenhaus angeboten wurde, habe ich abgelehnt, weil ich dachte: Der Kaiserschnitt war halt notwendig. Gefühlt war es für mich ein Notkaiserschnitt, ich habe aus der Not heraus entschieden. Als ich fünf Tage später aus der Klinik rauskam, habe ich gesagt: Ich hatte einen Notkaiserschnitt. Bis ich dann bei meiner Aufarbeitung gelernt habe: Es war nur ein sekundärer Kaiserschnitt. Das hat viel mit mir gemacht, zu realisieren, ich habe mich in der Not gefühlt, aber es war gar nicht »not«-wendig.

Ich hatte mich immer als Glückskind gesehen. Der Kaiserschnitt war das Schlimmste, was mir passiert ist. Ich hätte nie gedacht, dass es mich noch schlimmer erwischen kann.

Sie hatten mir geschrieben, weil Sie meinen Film »Gretas Geburt« anschauen und meine Artikelserie zum Hintergrund des Films lesen wollten, dem Strafprozess von 2012 bis ‘14 mit einem Urteil wegen Totschlags gegen eine Geburtshelferin. Sie wollten sich auf diesen Prozesstag heute als Zeugin vorbereiten. Warum haben Sie sich das zugemutet?

Das emotionale Thema Geburt vor Richtern zu diskutieren, war für mich unvorstellbar. Ich war noch nie in einem Gericht. Deswegen musste ich den Film sehen. Wie erwartet, war es keine ermutigende Erfahrung, den Film zu schauen und die Artikel zu lesen. Ich habe gestaunt, sowas ist möglich, unglaublich! Beim Lesen habe ich den Glauben an den Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« verloren und daran, dass ein Gericht die Schuld eindeutig beweisen muss.

Ich habe alle Artikelfolgen gelesen, war froh, als ich endlich am Ende war und hab ein bisschen gebraucht, um aus diesem Loch wieder rauszukommen. Kurz vor dem Prozess war ich in einer positiven, gesünderen Haltung, dass eben alles möglich ist. Es steht und fällt mit dem Richter.

Seltsam, dass heute so wenige Zeug:innen gehört wurden. Die Frauenärztin, die Sie in der Schwangerschaft betreut hatte, wurde nicht gehört, ebenso­wenig wie die Klinikärzt:innen.

Die Frauenärztin, die mich während der Schwangerschaft betreut hatte, wurde nicht einmal im Ermittlungsverfahren befragt. Die zweite Hebamme, die meine betreuende Hebamme bei der Geburt unterstützt hatte, wurde auch nie vernommen. Der Antrag des Strafver­teidigers, sie anzuhören, wurde abgelehnt. Auch meine Mutter war bei der Geburt dabei gewesen. Sie alle scheinen für das Gericht nicht zu zählen. Selbst ich wurde nie nach meiner Sicht gefragt. Ich bin die Mutter. Charlotte ist mein Kind. Es ist meine Plazenta gewesen, die mangelhaft entwickelt war. Ich bin die Patientin. Wie kommt es, dass ich nicht involviert werde?

Wie kam es dann, dass Sie heute bei Gericht als Zeugin ausgesagt haben?

Das hat eine Vorgeschichte: Im Oktober 2024, ein Jahr nach Charlottes Tod, sah meine Hebamme erstmals die Bilder meiner Plazenta in den Gerichtsgutachten. Sofort erkannte sie, dass zusätzlich zu den dort beschriebenen Entwicklungsstörungen auch eine Insertio velamentosa sowie eine Plazenta bipartita vorlagen. Diese Plazentaanomalien waren in keinem der bisherigen Gutachten erwähnt worden. Erst zweifelte ich: Konnte es sein, dass der Pathologe wichtige Auffälligkeiten in seinem Bericht von 2023 nicht erwähnt hatte? Ich schickte die Bilder an eine weitere Hebamme. Sie bestätigte die Auffälligkeiten auf den Fotos von Charlottes Plazenta.

Ich war wütend und ratlos. Damals lag schon das erste Gerichtsgutachten vor, das meine Hebamme stark belastete. Ich wollte sie unterstützen und schrieb dem Gericht meine Sicht der Ereignisse und fragte ausdrücklich, warum die weiteren Auffälligkeiten der Plazenta erst ein Jahr nach der Untersuchung ans Licht gekommen seien. Die Polizei hatte bei mir lediglich die Unterlagen zu Charlottes Geburt angefordert. Die Unterlagen zu Filips Geburt hatte ich ebenfalls beigelegt, weil beide Geburten untrennbar zusammengehören. Persönlich befragt wurde ich jedoch nie.

Worauf lag der Fokus bei den Ermittlungen?

Die Gutachten beschäftigten sich ausführlich mit der Schwangerschaftsbetreuung durch meine Hebamme, den Risiken einer vaginalen Geburt nach Kaiserschnitt, dem sekundären Kaiserschnitt bei Filips Geburt und auch dem möglichen Schwangerschaftsdiabetes, der durch meine zuckerfreie Diät bei den regelmäßigen Tests nie in Erscheinung getreten war. Ein Vorgehen, dem meine Frauenärztin zugestimmt hatte. Die Plazenta wurde praktisch ignoriert.

Vor der Gerichtsverhandlung hatte ich mir eingeredet: Gut, dass der Richter mich vorgeladen hat und ich die Chance bekomme, auszusagen. Dass er vorab nicht über die Beweisanträge entscheiden wollte, habe ich als gutes Zeichen gedeutet und gedacht, er schaut, ob man das überhaupt brauchen wird. Bis zuletzt habe ich geglaubt, dass er meine Hebamme freisprechen würde. So klang es zwar nicht während der Verhandlung, aber die Beweisgrundlage schien einfach zu dünn. »Im Zweifel für die Angeklagte.« Dieser Zweifel ist immer noch da. Die Schuld ist nicht bewiesen.

Was sagen Sie zu dem Urteil?

Falsch. Unglaublich. So vieles ist nicht geklärt. Man kann doch nicht behaupten, mit einem CTG um die und die Uhrzeit würde Charlotte heute noch leben. Niemand kann das beweisen, kein Arzt, keine Hebamme, kein Richter. Das sind alles Annahmen. Ich unterstelle meiner Hebamme nicht, dass sie grob fahrlässig gehandelt hat und Charlotte und mich auf Leben oder Tod zu Hause begleiten wollte.

Der Plazenta wird zu wenig Beachtung geschenkt: Dass sie viel zu klein ist, hätte man bei den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft erkennen können, eine Plazenta bipartita oder Insertio velamentosa auch. Meine Frauenärztin, die das hätte diagnostizieren können, wurde weder befragt noch wurden ihre Ultraschallaufnahmen berücksichtigt.

Vielleicht führt ein Berufungsverfahren zu einem anderen Urteil für Ihre Hebamme. Aber falls es dabei bliebe, was hieße das für die Frauen?

Für die Frauen hieße es noch weniger Auswahl. Vielleicht bleibt eine Hausgeburt nach Kaiserschnitt weiterhin gesetzlich erlaubt. Indirekt würde diese Wahlmöglichkeit genommen: Keine Frau fände noch eine Hausgeburtshebamme, die eine Geburt mit solchen Vorbedingungen begleitet, wenn sie dann mit einem Bein im Gefängnis steht. Es macht mich traurig und wütend, weil ich und Charlotte sicher nicht für so eine Einschränkung stehen wollten. Das ist nicht der richtige Weg, um mehr Frauen in die Klinik zu bringen.

Für mich wäre eine Alleingeburt nicht in Frage gekommen. Aber wenn Frauen so vehement gegen verschlossene Türen im System rennen, wo ihrem Wunsch und ihren Gefühlen kein Raum gegeben wird, werden einige von ihnen in die Alleingeburt gehen. Und das kann ich verstehen.

Der Staatsanwalt, der ebenso wie der Richter etwa in Ihrem Alter ist, hat vorhin gesagt, dass Sie durch Ihre Hebamme fremdbestimmt gewesen seien. Wie ging es Ihnen, als Sie das gehört haben?

Ich habe gelacht und geheult. Das ist eine Unterstellung, dass ich mich als erwachsene Frau nicht selbst kundig machen kann über das, was ich will, warum ich es will, und die Risiken dazu abwägen kann. Fremdbestimmt war meine erste Geburt, nicht meine zweite. Meine Hebamme hat mir die Risiken aufgezeigt und die Ausschlusskriterien genannt – wir sind eine Liste Punkt für Punkt durchgegangen. Ich war bei der Pränataldiagnostik. Wir haben ausgeschlossen, dass die Plazenta auf der Kaiserschnittnarbe sitzt. Wir haben alle Parameter durchgecheckt und entschieden: Gut, dann können wir eine Hausgeburt machen.

Wie gesagt, ich bin positiv in die Verhandlung reingegangen. Aber schon daran, wie der Richter seine ersten Fragen gestellt hat, habe ich gemerkt, dass mein Gefühl oder meine Meinung dort nicht zählen. Ich habe schnell gespürt, sie denken, ich sei fremdbestimmt gewesen, dass meine Hebamme mich überredet hätte. Wenn ich mich bei Charlottes Geburt nicht gut gefühlt hätte, hätte ich nicht weitergemacht. Ich hatte jederzeit die Chance, aus dem Plan zur Hausgeburt auszusteigen, sieben Monate lang.

Ihrer Hebamme wurde vorgeworfen, dass sie Ihre Hausgeburt bei Zustand nach Kaiserschnitt betreut hat. Dabei hatte sie sich in ihrer Masterarbeit genau mit diesem Thema und den Risiken wissenschaftlich auseinandergesetzt. Sie hatten diese Arbeit gelesen, bevor Sie sie kennengelernt haben.

Heute bei Gericht war auffällig, dass es ganz grundsätzlich gegen die Hausgeburt an sich ging – nicht gegen eine Hausgeburt nach Kaiserschnitt. Denn der Kaiserschnitt selbst hat keine Komplikationen verursacht: Meine Narbe ist nicht gerissen, die Plazenta saß nicht auf der Narbe. Was passiert ist, hätte auch bei einer Erstgebärenden passieren können. Der Kaiserschnitt war irrelevant. Ich habe bei meiner Entscheidung alles einbezogen und abgewogen. 0,5 % der Babys sterben bei der Geburt. Ich habe nun nicht das 0,5 %-Rupturrisiko erwischt. Ich habe ein anderes 0,5 %-Risiko erwischt. Ob man das in der Klinik hätte vermeiden können, sei dahingestellt.

Die Entfernung zur Klinik wurde als Argument gegen die Hausgeburt angeführt, man hätte in der Klinik innerhalb von 20 Minuten eine Sectio machen können.

Wir wohnen am Stadtrand von Wien, normalerweise 10 bis 15 Minuten mit dem Auto von der Klinik entfernt. An jenem Freitagnachmittag war stadteinwärts zur Klinik viel Verkehr. Meiner Hebamme diese Verzögerung negativ auszulegen, verstehe ich nicht. Wenn man sich die reine Fahrzeit anschaut, war sie zügig, trotz Verkehr. Wäre die Plazenta normal entwickelt gewesen, wären die knapp 36 Minuten Verlegungszeit ab Notruf zu verkraften gewesen. Alles deutet auf die Plazenta als Hauptursache hin. Dieses »Was-wäre-wenn-Spiel« finde ich so unfair: sich dabei ausgerechnet die Fahrtzeit in die Klinik auszusuchen, statt zu fragen, was wäre, wenn meine erste Geburt nicht so traumatisch gewesen wäre? Was wäre, wenn ich eine Wahl-Hebamme gefunden hätte? Was wäre, wenn die Auffälligkeiten der Plazenta in der Schwangerschaft entdeckt geworden wären?

Es ging jetzt viel um den Prozess. Wie geht es Ihnen mit Ihrer Trauer um Charlotte, wie geht es Ihnen persönlich?

Charlotte ist in der Vorbereitung auf den Prozess oft zu kurz gekommen. Ja, sie ist bei uns, wir haben sie gut in unser Familienleben einbezogen. Filip spricht manchmal von ihr. Die Wunde von Charlottes Tod habe ich verarbeitet, intensiv mit Psychotherapie. Ich merke, wie sie Teil meines Lebens war, ist und bleibt, obwohl sie nicht mehr lebend bei uns ist.

Sie hat meinen zweiten Namen – Charlotte. Ich fand meinen Zweitnamen immer schöner als meinen ersten Namen. Schon früh in der Schwangerschaft war klar, dass sie Charlotte heißen wird. Sie ist bei Vollmond geboren, genauso wie ich. Sie ist an meinem Geburtstag geboren. Sie hatte ein ähnliches Geburtsgewicht wie ich: Ich war auch recht leicht – sie wog 2.800 Gramm …

Ganz am Anfang habe ich die Schuld bei mir gesucht als Mutter, nicht bei meiner Hebamme. Wo habe ich Fehler gemacht in meiner Vorbereitung, in meiner Entscheidung? Warum habe ich während der Geburt nicht gespürt, dass hier was falsch läuft oder auch während der Schwangerschaft? Die Schwangerschaft mit Charlotte war ganz anders als meine erste Schwangerschaft mit Filip, einfach weil schon ein Kind da war und man als Familie oder als Eheleute mittlerweile anders lebt. Ich hatte ständig in meinem Kopf, dass diese Geburt nicht so werden darf wie die erste. Auch mein Mann hatte den Wunsch, dass ich aus dieser Geburt nicht so verletzt und desillusioniert rauskomme wie aus der ersten. Ich war so hart auf dem Boden der Tatsachen gelandet nach dem Kaiserschnitt – physisch und psychisch.

Ich konnte damals wochenlang nicht normal spazieren gehen. Ich habe gemerkt, wie meine Schritte kürzer waren als vorher. Ich habe mich gefragt, wird es jemals wieder normal? Das Anlegen beim Stillen hat mir Schwierigkeiten gemacht. Ich hatte den Traum von einer natürlichen, selbstbestimmten Geburt gehabt. Man hat endlich sein Kind, darf es kennenlernen und gemeinsam als neue Familie zusammenwachsen. Ich hatte stattdessen noch so viel mit mir selbst und mit der Kaiserschnittnarbe zu kämpfen. Filip war ein einfaches Baby, kein Schreibaby, er hat getrunken, wenig geschrien. Ich war die, die Probleme hatte.

Um die traumatische Erstgeburt ging es gar nicht bei der Verhandlung …

Darum ging es gar nicht, obwohl ich mich darauf vorbereitet hatte. Wenn Leute mich fragen, was mit Charlotte passiert ist, antworte ich immer, ich kann nicht bei Charlotte anfangen – alles hing mit Filips Geburt zusammen. Die zweite Geburt wäre nicht so passiert, ohne die erste Geburt. Man muss das große Ganze sehen. Das halte ich meiner Hebamme zugute: Sie hat sich die Zeit genommen, hat sich intensiv mit meiner Vorgeschichte auseinandergesetzt, sowohl mit der Dokumentation der Klinik als auch mit meinen Gefühlen. Das hat kein Arzt gemacht.

Haben Sie die Schuld zeitweise doch bei Ihrer Hebamme gesucht?

Wenn ich die Geschichte erzähle, höre ich manchmal: »Aber die Hebamme – das ist doch ihre Verantwortung. Könnte sie nicht doch Schuld am Tod von Charlotte haben, hätte sie nicht früher verlegen müssen?« Oder auch: »Hätte die Frauenärztin die Plazentamissbildungen nicht sehen müssen?« Schuldfragen scheinen sehr im Auge des Betrachters zu liegen.

So wie unsere Hebamme gehandelt hat, war es stimmig für uns. Ich war mittags am Ende meiner Kräfte. Hätte sie frühzeitiger vorgeschlagen, in die Klinik zu fahren, hätte ich vermutlich zugestimmt. Aber ich hatte nicht das Gefühl, dass etwas grundlegend nicht stimmt – dieses Empfinden hatte ich leider nicht.

Es wäre verkehrt, sich jetzt umzudrehen und einen Menschen zu verklagen. Ich wollte eine selbstbestimmte Geburt – im Vertrauen auf fachliche Begleitung und medizinische Verantwortung. Warum muss jemand schuldig sein? Leben und Tod auf einer anderen Ebene zu sehen, natürlich kann man das nicht vom Gericht oder den Ärzt:innen erwarten. Leben ist doch mehr als Medizin und Recht. Ich hoffe, egal wie es weitergeht, es wird etwas Gutes daraus entstehen.

Sollte Ihre Hebamme in Berufung gehen?

Ja! Dieses Urteil kann man nicht auf sich sitzen lassen. Schon gar nicht nach nur drei Stunden Verhandlungsdauer. Durch das Urteil werden noch mehr Menschen mitbestraft: Nicht nur die Hebamme, auch ihre Kinder – sie ist allein­erziehend. Was bedeutet das für ihren Verdienst? Was bedeutet das für andere schwangere Frauen und ihr Wahlrecht? Ich wünsche mir, dass der Prozess in der höheren Instanz anders ausgeht.

Nicht alle müssen Hausgeburten gut finden, aber jeder Frau sollte die Entscheidungsfreiheit gegeben werden und Respekt für ihre Entscheidung. Ich lebe mit den Konsequenzen und mache niemanden verantwortlich. Wenn ich jetzt ein schwerbehindertes Kind hätte, müsste ich wahrscheinlich jemanden verantwortlich machen, um das zu managen und wirtschaftlich zu überleben. Ich bewundere jede Familie, die ein behindertes Kind großzieht.

Sie haben viel Kraft gezeigt, so für Ihre Hebamme einzutreten.

Ich weiß nicht, wo ich vor einem Jahr mental gestanden hätte, und ob ich vor Gericht hätte aussagen können. Da hat die Zeit mitgearbeitet.

Der Wahnsinn, wie es heute im Gerichtssaal abgelaufen ist, das wird in den nächsten Tagen noch viel realer werden. Es ging im Grunde gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen für ihren Geburtsort.

Danke, für Ihre bewegenden Schilderungen.

Die Interviewte

Die Interviewte möchte anonym bleiben. Sie ist der Redaktion namentlich bekannt.

Zitiervorlage
Baumgarten, K. (2026). Interview zu Prozess gegen Hausgeburtshebamme: »Warum muss jemand schuldig sein?«. Deutsche Hebammen Zeitschrift, 78 (5), 42–47.
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