Wer Babynahrung von den Marken »Beba« oder »Alfamino« verwendet, kann an der Chargennummer erkennen, ob die Produkte vom Rückruf betroffen sind. Foto: © New Africa/stock.adobe.com

Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé ruft mehrere Säuglingsnahrungsprodukte vorsorglich zurück. Hintergrund ist laut Nestlé, dass in einer der Zutaten eines Zulieferers möglicherweise Cereulid vorhanden sein könnte. Cereulid ist ein Toxin, dass durch das Bakterium Bacillus cereus entstehen kann. Betroffen sind verschiedene Pulver und Flüssigkeiten in Dosen, Schachteln und Flaschen der Marken »Beba« und »Alfamino«.

In enger Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden würden bestimmte Chargen zurückgerufen, die in Deutschland verkauft worden seien, teilte der Konzern in Frankfurt mit. Kritik kam unterdessen von der Verbraucherorganisation Foodwatch, die volle Transparenz forderte.

Cereulid kann zu Durchfall und Erbrechen führen

Welche Auswirkungen sind möglich? »Cereulid kann innerhalb von 30 Minuten bis sechs Stunden Erbrechen, Durchfall und ungewöhnliche Müdigkeit auslösen«, erklärte ein Unternehmenssprecher. Zeige das Kind keine dieser Symptome, bestehe kein Grund zur Sorge. Bislang seien keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bestätigt worden. »Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte mit den entsprechenden Chargennummern/Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, werden gebeten, ihre Kinder hiermit nicht mehr zu füttern, sondern die Produkte dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden«, hieß es in einer Mitteilung. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Sollten Eltern Bedenken hinsichtlich der Gesundheit ihres Kindes haben, wird ihnen geraten, mit einem Kinderarzt zu sprechen. Bei Fragen stehe auch der Nestlé Verbraucherservice zur Verfügung unter der Telefonnummer +49 (0) 800 2344 944.

Foodwatch fordert mehr Transparenz

Die Verbraucherorganisation Foodwatch forderte den Konzern und die zuständige Lebensmittelbehörde auf, alle Informationen zu veröffentlichen. Es seien noch viele Fragen offen, hieß es. Zum Beispiel, seit wann Nestlé und die Behörden von dem Problem wussten, und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

»Nestlé behauptet, dass bisher keine Symptome oder Erkrankungen aufgetreten sind, dabei ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar«, sagte Alina Nitsche von Foodwatch.

Foodwatch forderte zudem erneut eine Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schwerwiegenden Verstößen müsse es Sanktionen und Geldstrafen für Unternehmen geben, die wirklich finanziell abschrecken. Bisher kämen Lebensmittelfirmen allzu oft ungestraft oder mit geringfügigen Verwarnungen und relativ kleinen Geldstrafen davon.

Quelle: dpa, 5.1.2026 · DHZ

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