Gutachter der Krankenkassen haben den Eindruck, dass das sogenannte Babyfernsehen in Frauenarztpraxen gegen Bezahlung nach wie vor oft angeboten wird. Foto: © Halfpoint/stock.adobe.com

Der Chef des Medizinischen Dienstes, Stefan Gronemeyer, warnt werdende Eltern vor unnötigen Ultraschalluntersuchungen. »So nett es sein mag, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen: Seit 2021 sind medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen des Embryos verboten«, sagte Gronemeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Gutachter der Krankenkassen haben seinen Angaben zufolge den Eindruck, dass dieses sogenannte Babyfernsehen in Frauenarztpraxen gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten wird. »Ich kann nur an die Eltern appellieren, sich darauf nicht einzulassen – im Interesse ihres Kindes«, so der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer medizinischen Indikation. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen verboten.

Quelle: dpa, 7.11.2025 ∙ DHZ