Auch auf Social Media gelten für Hebammen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes.
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Warum kann eine professionelle Website und Social-Media-Präsenz schnell zum rechtlichen Risiko werden? Zwei Juristen erläutern die wichtigsten Fallen für Hebammen – und wie man sie umgeht.
Die Suche nach einer Hebamme startet heute meist im Internet. Ob eigene Website, Google-Unternehmensprofil oder Instagram – der digitale Auftritt entscheidet häufig darüber, ob eine Hebamme kontaktiert wird oder nicht.
Eine moderne Außendarstellung ist deshalb kein »Extra«, sondern gehört zum Berufsalltag. Gleichzeitig gelten für Werbung im Gesundheitsbereich strengere rechtliche Vorgaben als in nahezu jeder anderen Branche. Vielen Hebammen ist nicht bewusst, dass bereits einzelne Formulierungen auf der Website oder in einem Instagram-Beitrag gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen können.
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