Dr. Christine Bruhn, Vorstand des Netzwerks der Geburtshäuser e. V.: »Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzung haben wir nun Klarheit.« Foto: © Netzwerk der Geburtshäuser
Das Netzwerk der Geburtshäuser e. V. (NwGH) ist weiterhin als offizieller Vertragspartner gegenüber dem GKV-Spitzenverband gerichtlich anerkannt. Mit seinem unlängst ergangenen Urteil (Az.: B 3 KR 5/25 R) bestätigt und das Bundessozialgericht (BSG) die Rechtsauffassung des Netzwerks der Geburtshäuser, des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD) sowie des GKV-Spitzenverbands, dass das NwGH zwingend an den Vertragsverhandlungen zuzulassen sei.
Vorangegangen war ein Revisionsantrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), wonach das NwGH als Vertragspartner auszuschließen sei.
»Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzung haben wir nun Klarheit. Entscheidend ist für uns, diese Klarheit für eine konstruktive Zusammenarbeit zu nutzen und gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Hebammen und hebammengeleitete Geburtshilfe zu gestalten«, so Dr. Christine Bruhn, Vorstand des Netzwerks der Geburtshäuser e. V.
Quelle: Netzwerk der Geburtshäuser, 1.10.2026 · DHZ
