Weniger finanzielle Absicherung, zu wenig Unterstützung in den Wochen nach der Geburt und weniger Schutz für Stillende: Die Elternorganisation Mother Hood fordert Änderungen am Referentenentwurf fürs Elerngeld. Foto: © Koedir/stock.adobe.com
Die Elterninitiative Mother Hood e.V. sieht den aktuellen Referentenentwurf zu Elterngeld und Mutterschutz kritisch: Eltern sollen künftig nur noch 12 statt maximal 14 Monatsbeträge Basiselterngeld erhalten. Durch die geplante 3-6-3-Regelung kann ein Elternteil in Paarfamilien höchstens 9 statt bisher 12 Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen.
»Sorgearbeit lässt sich nicht wegkürzen. Wenn der Staat den Elterngeldanspruch reduziert, verschwindet der Betreuungsbedarf eines Babys nicht. Die entstehende Lücke müssen Familien selbst auffangen. Dieser Druck trifft in der Realität besonders häufig Mütter«, sagt Katharina Desery von Mother Hood e.V.
Absicherung im ersten Lebensjahr
Besonders deutlich würden die Folgen der Kürzung rund um den ersten Geburtstag. Zwar bestehe ab diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Es gebe vielerorts aber nicht genug Plätze und auch wenn das Kind rechtzeitig einen Platz bekomme, beginne zunächst die Eingewöhnung. Eine unmittelbar ab dem ersten Geburtstag voll nutzbare Betreuung könne deshalb nicht vorausgesetzt werden.
Wird der Gesamtanspruch auf 12 Monatsbeträge gekürzt und beziehen beide Eltern nach der Geburt zum Beispiel zwei Monate gleichzeitig Elterngeld, endet die finanzielle Unterstützung deutlich vor dem ersten Geburtstag.
Mother Hood begrüßt das Ziel, Väter stärker an der Sorgearbeit zu beteiligen. Problematisch sei aber, dass dafür drei Monate pro Elternteil reserviert werden, während gleichzeitig der Gesamtanspruch von 14 auf 12 Monatsbeträge sinkt. Nimmt ein Elternteil nicht mindestens drei Monate in Anspruch, verfallen diese, obwohl der Betreuungsbedarf bis zum ersten Geburtstag des Kindes bleibt.
Wochenbett ist kein Urlaub
Positiv bewertet Mother Hood, dass Eltern künftig wieder länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Gerade im Wochenbett habe diese gemeinsame Zeit eine besondere Funktion: Mütter müssen sich körperlich von Schwangerschaft und Geburt erholen und sich auf die neue Situation mit Baby einstellen. » Diese gemeinsame Zeit ist kein Urlaub, sondern gehört zu einer guten Versorgung nach der Geburt«, sagt Desery.
Partnerschaftliche Unterstützung in den ersten Wochen nach der Geburt und finanzielle Sicherheit im ersten Lebensjahr dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dazu würde auch die überfällige Einführung der Familienstartzeit beitragen.
Mutterschutz für Stillende
Kritisch sieht Mother Hood auch die geplanten Änderungen im Mutterschutz. Die arbeitszeitlichen Schutzregelungen zu Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sollen für stillende Frauen künftig nur noch in den ersten 12 Monaten nach der Geburt gelten. Offizielle Empfehlungen zur Stilldauer raten aber, über das erste Lebensjahr hinaus weiter zu stillen. Zudem lässt sich Stillen nicht beliebig unterbrechen: Arbeitsbedingungen, die das Stillen erschweren oder längere Trennungen erfordern, können eine Stillbeziehung faktisch beenden.
Zudem soll laut Referentenentwurf bei einer Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr die bisherige behördliche Prüfung entfallen. Statt den Mutterschutz Stillender einzuschränken, müsse ein zeitgemäßer Mutterschutz dafür sorgen, dass Gesundheitsschutz, Stillen und berufliche Tätigkeit miteinander vereinbar sind.
Was Mother Hood fordert
- Die 14 Monatsbeträge Basiselterngeld müssen erhalten bleiben. Eltern sollen sie weiterhin flexibel untereinander aufteilen können, wobei ein Elternteil bis zu 12 Monatsbeträge beziehen kann.
- Aus dem aktuellen Referentenentwurf soll beibehalten werden, dass beide Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können.
- Die bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils von vier Wochen ab Geburt des Kindes muss in einer Elternstartzeit gesetzlich geregelt werden, dem sich die Elternzeit flexibel anschließen kann. Mit der Familienstartzeit würde Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dem zweiten Elternteil nach der Geburt mindestens zehn bezahlte Arbeitstage freizugeben. Die Umsetzungsfrist endete im August 2022.
- Beim Mutterschutz müssen auch nach dem zwölften Monat wirksamer Schutz und gute Arbeitsbedingungen gewährleistet sein, die Weiterstillen ermöglichen.
Mother Hood verweist auf den Koalitionsvertrag, in dem noch eine bessere finanzielle Ausstattung des Elterngeldes angekündigt wurde. Der vorliegende Referentenentwurf sei aber das genaue Gegenteil. Jetzt komme es darauf an, eine Reform auf den Weg zu bringen, die Familien wirklich stärkt: mit finanzieller Sicherheit, guten Rahmenbedingungen für partnerschaftliche Sorgearbeit und einem wirksamen Mutterschutz.
Quelle: Mother Hood e.V., 24.9.2026 · DHZ
