Die Landesregierung setzt die Förderung für den Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsälen in nordrhein-westfälischen Geburtskliniken auch im Jahr 2026 fort. Seit 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bereits 56 der insgesamt 120 Geburtskliniken dabei unterstützt, einen Hebammenkreißsaal einzurichten. Dafür wurden Landesmittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Nachfrage in den Vorjahren setzt das MAGS die Förderung weiter fort, so dass alle Geburtskliniken, die einen Hebammenkreißsaal einrichten wollen, gefördert werden können.
»Ich freue mich sehr darüber, dass durch unsere Förderung immer mehr Hebammenkreißsäle entstehen. Wir stärken damit die geburtshilfliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen«, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Über die Förderung können spezifische Schulungen für das Personal im Kreißsaal finanziert werden, wie beispielsweise Trainings zur Versorgung von Geburtsverletzungen, Fortbildungen zur Messung und Auswertung der fetalen Herzfrequenz und der Wehentätigkeit (CTG) sowie gemeinsame Workshops für Hebammen und Ärzt:innen. Die Förderung ermöglicht außerdem die Finanzierung von Sachausgaben, unter anderem für Geburtshocker oder Halteseile. Die Fördersumme pro Klinik beträgt einmalig maximal 25.000 Euro.
Alle Informationen zum Förderverfahren »Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen« sowie das Antragsformular finden sich auf der Förderplattform »Nordrhein-Westfalen fördert«. Förderanträge können bis einschließlich zum 30. April 2026 gestellt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für die Förderungen der Hebammenkreißsäle erfolgt dabei erstmals online.
Quelle: Pressemitteilung Land Nordrhein-Westfalen, 2.2.2026 · DHZ
