Eine neue Handlungshilfe zu weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C) hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen vorgestellt. Illustration: © Katsiaryna Hatsak/stock.adobe.com

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen eine neue Handlungshilfe zum Thema weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C) veröffentlicht.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachkräfte aus Bildung, Gesundheit, Beratung, Jugendhilfe und Verwaltung. Sie informiert über die verschiedenen Formen und Folgen von FGM/C, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und bietet praktische Hinweise zum Erkennen von Gefährdungssituationen, zur sensiblen Ansprache Betroffener sowie zu Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen. Darüber hinaus enthält sie eine Übersicht über Beratungs- und Hilfsangebote in Niedersachsen.

gesellschaftliche, psychosoziale und medizinische Grundlagen

»Mädchen wirksam vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen und betroffenen Frauen Zugang zu Unterstützung und Versorgung zu ermöglichen, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Fachkräfte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein«, erklärte Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD).

Zusammen mit der Ärztekammer Niedersachsen hat das Sozialministerium außerdem die Fortbildung »Ganzheitliche Versorgung von Betroffenen von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM)« entwickelt. Die gemeinsame Veranstaltung vermittelt gesellschaftliche, psychosoziale und medizinische Grundlagen für die praktische Arbeit. Ziel ist es, die Versorgungskompetenz der beteiligten Fachkräfte weiter auszubauen.

Die Fortbildung richtet sich vorrangig an Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie steht jedoch ausdrücklich auch anderen Fachkräften offen, die Betroffene beraten, begleiten oder versorgen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 23.9.2026 ∙ DHZ