Sachsen hat die Förderung von Frühen Hilfen und präventivem Kinderschutz neu geregelt. Künftig erhalten die Kommunen einen garantierten Sockelbetrag, um bestehende Unterstützungsangebote unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung sichern zu können.

Zu den Angeboten zählen unter anderem Familienhebammen, Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegende sowie Familienpat:innen. Sie begleiten Familien im Alltag und unterstützen bei Fragen rund um Gesundheit, Versorgung und Erziehung.

Nach Angaben des Sozialministeriums soll die Neuregelung dazu beitragen, bewährte Strukturen auch in Regionen mit rückläufigen Geburtenzahlen langfristig zu erhalten.

Quelle: dpa, 15.9.2026 · DHZ