Die Regierungskoalition in Brandenburg will die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch zwischen Ärzt:innen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung prüfen. Ein entsprechender Antrag von CDU und SPD wurde im Landtag beschlossen. Ziel ist es, den interkollegialen Austausch zu erleichtern.
Hintergrund ist das sogenannte »Doktor-Hopping«, bei dem Familien gezielt Ärzt:innen wechseln, um Missbrauch zu verschleiern. Fachleute berichteten, dass Ärzt:innen bei entsprechenden Hinweisen oft unsicher seien, ob ein Austausch zulässig ist. Nach aktueller Rechtslage sei ein Informationsaustausch in der Regel nur bei akuter, nicht anders abwendbarer Gefährdung möglich.
Aus Sicht der Koalition könnten dadurch wichtige Hinweise unzusammengeführt bleiben, da sich ein Gesamtbild häufig erst aus mehreren Beobachtungen ergebe.
Kritik kommt aus der Opposition: Es fehle an belastbaren Daten für eine entsprechende Regelungslücke. Zudem bestehe bereits heute die Möglichkeit, Verdachtsfälle etwa an das Jugendamt zu melden. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe nur mit klarer Begründung eingeschränkt werden.
Gesundheitsminister René Wilke bewertete den Prüfauftrag als sinnvoll. Ziel sei ein sensibler Umgang mit betroffenen Kindern sowie ein Austausch, der dem Kinderschutz dient.
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