Der Landesfrauenrat Sachsen fordert, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht zu nehmen und als Teil der Gesundheitsversorgung zu behandeln. »Frauen müssen selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können«, sagte Grit Jandura, die Vorsitzende des Landesfrauenrates Sachsen, laut einer Mitteilung. »Dazu gehört auch, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, Zugang zu guter Beratung und sicherer medizinischer Versorgung haben.«
Dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt seien, trage zur Stigmatisierung bei und werde der Tatsache nicht gerecht, dass es um gesundheitliche Versorgung gehe.
Abbrüche grundsätzlich rechtswidrig
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland im § 218 des Strafgesetzbuchs geregelt. Sie sind demnach grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinische Gründe hat – also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus – sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Bei Frauen mit Wohnort in Sachsen wurden laut Statistischen Landesamt im vergangenen Jahr 5.250 Schwangerschaftsabbrüche registriert, etwa 130 weniger als 2024.
Quelle: dpa, 27.9.2026 · DHZ
