Seit dem 01.11.2025 ist der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V in Kraft. Mit ihm haben sich nicht nur die Abrechnungsmodalitäten, sondern auch einzelne Punkte im Bereich der Qualitätsanforderungen geändert. 

Auch wenn es sich nur um geringfügige Anpassungen handelt, sind Hebammen gefordert, diese verbindlich ab Inkrafttreten des Vertrages umzusetzen. Zentral für das QM sind die Änderungen im Auditbogen. In diesem zweistündigen Vortrag stellt Ihnen die Hebamme und Auditorin Denize Krauspenhaar die Änderungen vor und erklärt, wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. 

Die Struktur:

Der Vortrag setzt sich aus einer Live-Präsentation und dem Austausch in der Gruppe zusammen, für Ihre Fragen räumt die Referentin Zeit ein.  Alle Webinarunterlagen und wichtigen Links finden Sie auf der Lernplattform der Akademie www.staude-akademie.digital.  

Die Inhalte:

•    Der neue Hebammenhilfevertrag – Bereich Qualitätsanforderungen
•    Veränderungen im Bereich der Qualitätsanforderungen
•    Anwendung des neuen Auditbogens

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