Embryonale Stammzellen ermöglichen neue Wege in der Behandlung von bisher als unheilbar geltenden Krankheiten. Beispiele aus der Forschung veranschaulichen die ethische und juristische Problematik, die diese Entwicklung mit sich bringt und die international sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Das deutsche Embryonenschutzgesetz bestimmt die Totipotenz als Kriterium, ob eine Zelle als Embryo gilt und somit schützenswert ist. Doch deren Definition ist schwierig.
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