Der „PraenaTest“ zur Erkennung eines Down-Syndroms während der Schwangerschaft aus dem Blut der Mutter ist einem kürzlich erschienenen Gutachten zufolge nicht rechtmäßig. Dennoch ist der Bluttest seit kurzem auf dem Markt. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe spricht ihm fast ausschließlich das Ziel zu, Menschen mit Down-Syndrom zu selektieren. Doch es geht auch um ein gewaltiges Marktpotenzial, Forschungsinteressen, ein Patent – und damit um viel Geld.

Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.

https://staudeverlag.de/wp-content/themes/dhz/assets/img/no-photo.png