Einmal privatversichert zu einem bestimmten Tarif, immer auf dieser Basis versichert – und zwar zu steigenden Prämien einer alternden Solidargemeinschaft? Das muss nicht sein. Eine betroffene Hebamme suchte nach einem gangbaren Weg und wurde eines Besseren belehrt. Nun kann sie bald aufatmen.
Als Berufsanfängerin habe ich mich 1982 in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert zu einem abgespeckten Tarif (ohne Arztwahl im Krankenhaus und ohne Zweibettzimmer). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war für mich unbezahlbar – freiberufliche Hebammen müssen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenanteil selbst zahlen. Die anfangs etwa 310 Deutsche Mark in der PKV haben sich über die Jahre auf horrende 671 Euro gesteigert.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ein späterer Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wäre nur über eine Festanstellung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis möglich gewesen. Und ab einem Alter von 55 Jahren auch das nicht mehr – der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass gut Verdienende in jungen Jahren die Vorteile der PKV nutzen und dann später, wenn die Gesundheitskosten wahrscheinlich steigen, die Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten ausnutzen. Da fallen freie Hebammen mal wieder durch alle Netze. Im Internet wurde ich auf die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten (http://dgprivatpatienten.de/) aufmerksam. Diese bietet an, mit der PKV über den Wechsel in einen günstigeren Tarif zu verhandeln. Was frau nämlich nicht weiß und die eigene PKV aus nachvollziehbaren Gründen nicht kommuniziert: Versicherungstarife werden „aufgelegt” und einige Jahre später „geschlossen”. Dies bedeutet, dass dann keine neuen Mitglieder in diesen Tarif aufgenommen werden. Die in einem inzwischen geschlossenen Tarif Versicherten werden natürlicherweise älter und verursachen zunehmend steigende Kosten, die auf die in diesem Tarif Versicherten umgelegt werden – so steigen die jährlichen Prämien.
Keine Zusatzgebühren für spezielle Risiken
Es gibt aber die Möglichkeit, bei der eigenen PKV in einen jüngeren, günstigeren Tarif zu wechseln. Die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten erreichte für mich zwei alternative Angebote meiner PKV: Bei dem ersten Angebot hätte ich monatlich gut 100 Euro weniger gezahlt, dafür aber bessere Leistungen als vorher gehabt (Chefarztwahl in der Klinik und garantiertes Zweibettzimmer). Das war aber nicht mein Ziel, sondern vor allem niedrigere monatliche Belastungen. Die Alternative ist nun ein Tarif, der statt 671 Euro nur 331 Euro monatlich kostet.
Die Leistungseinschränkungen sind zu verschmerzen: 25 Prozent Eigenbeteiligung bei Heilpraktikerin oder Physiotherapeutin und es gilt das Primärarztprinzip: Dies bedeutet, dass ich zuerst zu meiner Hausärztin gehe. Diese stellt gegebenenfalls eine Überweisung an einen Facharzt aus. Gehe ich direkt beispielsweise zum Orthopäden, so erstattet die PKV nur 75 Prozent der anfallenden Rechnung. Ausgenommen vom Primärarztprinzip sind Augenarzt, Zahnarzt und Frauenärztin – diese dürfen direkt angesteuert werden; bei meiner PKV kann sogar die Frauenärztin die Aufgaben der Primärärztin übernehmen – erspart zusätzliche Arztbesuche.
Als letztes Hindernis vor dem Wechsel fürchtete ich die sogenannten Gesundheitsfragen. Wer hat mit 58 Jahren schon noch eine leere Anamnese zu bieten? Erstaunlicherweise war das kein Hindernis: keine Zusatzgebühren für spezielle Risiken.
Um ja nichts falsch zu machen, habe ich vor der Vertragsunterschrift einen Termin bei der Verbraucherberatung gemacht. Dort wurden die Angebote sehr kompetent kommentiert und das Okay dazu gegeben. Zusätzlich wurde mir mit einem anteilnehmenden Bedauern mitgeteilt, dass die Verbraucherzentralen inzwischen auch ausgerüstet sind, zu Tarifwechseln innerhalb der PKVs zu beraten: für 45 Euro!
Zunächst zur Verbraucherberatung
Die Deutsche Gesellschaft für Privatversicherte kassiert in aller Regel neun Monate lang die eingesparte Differenz plus Mehrwertsteuer; das ist der gesetzlich erlaubte Höchstbetrag. Mit Hinweis auf die Informationen der Patientenberatung in der Verbraucherzentrale konnte ich diesen Betrag auf sieben Monate herunterhandeln. Ich werde also im nächsten Frühjahr die finanzielle Entlastung spüren. Jeder ebenfalls betroffenen Kollegin sei als erstes der Kontakt zur Verbraucherberatung empfohlen!