In Sachsen-Anhalt sind auch im vergangenen Jahr wieder etwas weniger Anträge auf finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt in Halle berichtete, gingen 422 Anträge ein, 354 wurden positiv beschieden. Im Jahr 2023 hatten Paare noch 445 Anträge gestellt, wovon 360 genehmigt wurden. Die Zahlen spiegelten damals auch schon einen rückläufigen Trend. Der häufigste Grund für abgelehnte Anträge ist einer Behördensprecherin zufolge die Behandlung in einer Klinik außerhalb von Sachsen-Anhalt, die dort ohne ersichtlich dringende Gründe durchgeführt werde.
»Eine Kinderwunschbehandlung ist oft ein langer und schwieriger Weg, der auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist«, sagte der Präsident des Landesverwaltungsamts, Thomas Pleye. »Damit er nicht an finanziellen Problemen scheitert, gewähren das Land Sachsen-Anhalt und der Bund auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der assistierten Reproduktion.«
Profitieren können sowohl Ehepaare als auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, allerdings keine gleichgeschlechtlichen. Die Frau sollte zwischen 25 und 40 Jahren, der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein. Sie müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Und die Behandlung muss im Regelfall in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
Mit dem Förderprogramm werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei mehreren Versuchen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI-Behandlung) unterstützt. Die Höchstbeträge liegen bei jeweils 800 beziehungsweise 900 Euro, wenn die Paare noch weitere Zuschüsse etwa von ihrer Krankenkasse erhalten. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften, die keine weiteren Zuschüsse erhalten, kann die Förderung je nach Methode bei bis zu 1.600 oder 1.800 Euro liegen.
Quelle: dpa, 13.2.2025 · DHZ