In der DDR galt die bisherige bürgerliche Form der Familie als hinderlich für die Umsetzung des Kollektivismus. Die klassische Rollenverteilung von Mann und Frau wurde aufgelöst und Familie neu definiert. Die Kinder wurden in Krippen – teilweise in Wochenkrippen – fremdbetreut. Foto: © Detlev Konnerth/imago

In der DDR gab es Wochenkrippen und Kinderwochenheime, in denen beispielsweise Alleinerziehende und SchichtarbeiterInnen ihre Kinder von Montag bis Freitag auch über Nacht betreuen lassen konnten. Wie sah dieses frühkindliche sozialistische Betreuungsmodell aus? Wie viele Kinder besuchten diese Einrichtungen? Aus welchen Gründen? Eine Spurensuche. 

Kinder in den Wochenkrippen und Kinderwochenheimen der DDR wurden die ganze Woche betreut, auch über Nacht. Die Wochenkrippen nahmen Babys nach Ende des Mutterschutzes auf, entsprechend dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frauen, § 10. Der Mutterschutz umfasste bis 1963 sechs Wochen nach der Geburt, bis 1972 acht Wochen, bis 1976 zwölf Wochen, anschließend 20 Wochen.

Kinderwochenheime nahmen Kinder ab dem dritten Lebensjahr auf, in der Regel bis zum Schuleintritt. Ausnahmsweise blieben Kinder auch über das dritte Lebensjahr hinaus in einer Wochenkrippe, wenn zum Beispiel kein Folgeplatz in einem Kinderwochenheim frei war. Die offiziellen Begriffe Wochenkrippe und Kinderwochenheim finden sich bereits 1950 im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frauen, § 9. Nachfolgend tauchten sie unter anderem in den jeweiligen Bildungs- und Erziehungsprogrammen auf. Wochenkrippen waren teils in Tageskrippen oder auch Säuglingsheimen integriert. Entweder stellten diese Kinder eine separate Gruppe oder sie waren in verschiedenen Gruppen aufgeteilt und wurden dann zu einer Nachtgruppe zusammengefasst. Es waren kommunale, betriebliche und auch kirchliche Einrichtungen.

Die Betreuungszeiten variierten. In der Regel wurden Kinder in Wocheneinrichtungen montags um 6 Uhr abgegeben und freitags bis 18 Uhr abgeholt. Haben Eltern im Schichtbetrieb gearbeitet, so konnten sie die Kinder montags auch später abgeben oder erst samstags bis 13 Uhr abholen. Wie betroffene Kinder und Eltern berichteten, blieben manche Kinder sogar über das Wochenende in der Einrichtung, weil zum Beispiel das Schichtsystem eine sogenannte rollende Woche war, in der auch an Samstagen und Sonntagen regulär gearbeitet wurde.

Die Wochenkrippen unterstanden dem Ministerium für Gesundheitswesen und die Kinderwochenheime unterstanden dem Ministerium für Volksbildung.

Diverse Zeitzeugnisse dokumentieren Wochenkrippen und Kinderwochenheime ab 1950 bis teilweise nach der Wende. So wurde die Villa Schöningen in Potsdam von 1951 bis 1992 als Kinderwochenheim betrieben. Heute befindet sich darin unter anderem eine Dauerausstellung über die Geschichte des Hauses. Ein weiterer Hinweis, dass es auch nach 1989 noch Kinderwochenheim gab, liefern die »Anweisungen und Orientierungen zur Arbeit in den Kindergärten« des Ministeriums für Bildung aus dem Jahr 1990, die in der Aktualisierung der Kindergartenordnung die besondere Gruppenstärke für Kinderwochenheime anführt.

Wie viele Kinder wurden in Wochenheimen betreut?

Aufgrund der vorhandenen Datenlage sind nur vorsichtige Hochrechnungen über die Anzahl der Kinder in Wochenkrippen und Kinderwochenheimen möglich. 1950 gab es insgesamt 8.500 Plätze für Krippenkinder, wovon 30 Prozent für Wochenkinder ausgewiesen waren. Das entspricht 2.550 Plätzen. 1989 gab es insgesamt 360.000 Krippenplätze, wovon 4.800 auf Wochenkrippen fielen (Zwiener 1994). Das wiederum entspricht 1,33 Prozent aller vorhandenen Krippenplätze. Legt man nur die Anzahl von 2.550 Plätzen aus dem Jahr 1950 zugrunde und multipliziert diese mit dem zeitlichen Umfang von 39 Jahren bis zum Jahr 1989, erhält man das Ergebnis von 99.450 Wochenkrippenplätzen über den gesamten Zeitraum. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass es 1989 sogar fast doppelt so viele Plätze waren. Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist anzunehmen, dass weit über 100.000 Kinder im Zeitraum von 1950 bis 1989 und darüber hinaus in Wochenkrippen und/oder Kinderwochenheimen betreut wurden.

In mehreren Fachpublikationen wurde darauf hingewiesen, dass der prozentuale Anteil von Wochenkrippen im Laufe der Jahre abgenommen habe. Das stimmt, weil der Anteil an Tageseinrichtungen umfangreich ausgebaut und Wocheneinrichtungen in Tageseinrichtungen umgewandelt wurden. Die konkrete Zahl der Wochenkrippenplätze im Zeitraum von 1950 mit 2.550 Plätzen bis 1989 mit 4.800 Plätzen hat sich jedoch nicht verringert, sondern war zum Ende der DDR immer noch fast doppelt so hoch wie zu Beginn. Statistische Untersuchungen belegen zudem für Wochenkrippen beispielhaft eine Auslastung von 110 % und eine durchschnittliche Belegung von 76 Prozent aus dem Jahr 1980 (Mitteilungen Kinderkrippen, Dauerheime und Saisonkrippen 1981). Eine eigene Erhebung ehemaliger Standorte von Wochenkrippen und Kinderwochenheimen weist schon nach wenigen Wochen Recherche 140 Einrichtungen nach und ist noch längst nicht abgeschlossen.

Gab es diese Betreuungsform ausschließlich in der DDR?

Vergleichbare Hinweise finden sich zu Anfang des 20. Jahrhunderts im israelischen ländlichen Kommunenmodell Kibbuz in Form von Baby- und Kinderhäusern (Zeiher 2013). 1922 wurde in Moskau in einer Ausstellung das Modell eines Kommune-Hauses vorgestellt, das eine Wochenkrippe beinhaltete (Möbius 2015). Der tschechische Kinderpsychologe Zdeněk Matějček hat die Wochenkrippen in der Tschechoslowakei Anfang der 1960er Jahre untersucht.

In einer Fachzeitschrift der DDR wurden Vergleiche frühkindlicher Betreuung angestellt: »Erfahrungen aus den verschiedenen sozialistischen Ländern zeigen, dass auch in Großstädten und Industrieschwerpunkten der Anteil an Wochenkrippenplätzen ein Drittel der Gesamtzahl an Krippenplätzen nicht zu übersteigen braucht.« (Mitteilungen Kinderkrippen, Dauerheime und Saisonkrippen 1967). Das stimmt überein mit Aussagen ungarischer Zeitzeugen, dass es wöchentliche Betreuungsformen sowohl in Krippen als auch in Kindergärten gab.

Warum wurden solche Heime geschaffen?

Für die Einrichtungen gab es wirtschaftliche als auch gesellschaftspolitische Gründe. Der wirtschaftliche Aspekt bezieht sich auf die benötigten Arbeitskräfte: Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Wirtschaft erst wieder aufgebaut werden. Aufgrund der Kriegsfolgen gab es einen Fachkräftemangel, denn viele Männer waren gefallen. Gleichzeitig galt es, die Zukunft des Landes zu sichern, was bedeutete, dass viele Kinder geboren werden mussten. In der Verfassung der DDR aus dem Jahr 1949 steht dazu: »Die Frau genießt den besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis. Durch Gesetz der Republik werden Einrichtungen geschaffen, die es gewährleisten, dass die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann.«

Die politische Ideologie des Sozialismus basierte auf dem Kollektivismus: Dem Wohl der Gemeinschaft kommt dabei oberste Priorität zu. Gleichzeitig war es notwendig, die bisherige bürgerliche Form der Familie aufzulösen. Diese galt als hinderlich für die Umsetzung des Kollektivismus aufgrund der klassischen Rollenverteilung von Mann und Frau. So wurde Familie neu definiert: »Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft. (…) Die Gleichberechtigung von Mann und Frau bestimmt entscheidend den Charakter der Familie in der sozialistischen Gesellschaft.« (Familiengesetzbuch der DDR 1965)

Frauen erhielten die Möglichkeit, einen Beruf zu ergreifen, zu arbeiten, zu studieren, sich politisch zu engagieren und demzufolge die Gesellschaft mitzugestalten. Doch das hatte einen nicht zu unterschätzenden Preis. Der Frau kam im Gegensatz zum Mann häufig eine Doppelbelastung zu. Bis zum Ende der DDR waren Kinderbetreuung und Haushalt innerhalb der sozialistischen Familie in der Regel Frauensache. Der sozialistische Staat hat hier nicht regulativ eingegriffen. Das stellte eine Benachteiligung gegenüber dem Mann dar. Oft führte es auch zu Überlastungen bei den Frauen. Wocheneinrichtungen für Kleinkinder lösten demzufolge gleich mehrere Probleme.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Grundversorgung der Kinder familiär häufig nicht gewährleistet. Unterschätzen darf man auch nicht den hohen Anteil von alleinerziehenden Müttern und die Notwendigkeit von Schichtarbeit, um die Wirtschaft anzukurbeln. Wie sollten Frauen neben dem Beruf Haushalt und Kind unter einen Hut bekommen, wenn kein entsprechendes familiäres Netzwerk vorhanden war? In den Wochenkrippen und Kinderwochenheime bekamen die Kinder regelmäßig zu essen, wurden hygienisch gepflegt und medizinisch versorgt. Der tägliche Aufenthalt im Freien war als Gesundheitsvorsorge etabliert und ein entsprechendes Bildungs- und Erziehungsprogramm sollte die Entwicklung der Kinder fördern. Dies wurde auch entsprechend propagiert, so dass es vielen Müttern als eine Erleichterung und etwas Positives für ihre Kinder erschien.

Warum gaben Eltern ihre Kinder ins Wochenheim?

Wie betroffene Mütter in Interviews berichteten, wurde den Frauen die Betreuung in den Wocheneinrichtungen von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Bildungseinrichtung als Lösung aufgezeigt und für sie organisiert. So konnten sie ihr Studium fortsetzen, nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz ihre Arbeit wieder aufnehmen oder anderweitig Beruf und Familie vereinbaren. Insofern richtete sich dieses Betreuungsmodell vorrangig an Alleinerziehende, Schichtarbeiterinnen oder Studierende. Eine Frau äußerte sich im Interview wie folgt: »Mein Mann und ich waren beide Schichtarbeiter bei der Eisenbahn. Wir hatten immer entgegengesetzt Dienst. Einer hatte einen langen Tag, der andere hatte ‘ne lange Nacht und wo wolltest du hin mit deinem Kind? Mein Chef hat das dann für mich im Nachbarbetrieb organisiert, dass ich einen Platz bekam. Ich wollte meinen Beruf ja auch nicht aufgeben deshalb.«

Nichtsdestotrotz wurden nachweislich auch Kinder in Wochenkrippen und Kinderwochenheimen betreut, deren Eltern tagsüber arbeiteten und die sie täglich nach Dienstschluss hätten abholen können. Dies wurde zum Beispiel begründet mit der engagierten Tätigkeit beider Eltern, sowie der Stressbelastung für das Kind und die Eltern, wenn man morgens beim Abgeben und abends beim Abholen täglich unter Zeitdruck stünde.

Somit konnten die Frauen frühzeitig nach der Geburt als Arbeitskräfte eingesetzt werden und wussten ihre Kinder versorgt. Durch die lange institutionelle Betreuung konnte der Staat auf die Erziehung starken Einfluss nehmen. Dass dies ein erklärtes Ziel war, machen auch Gesetze deutlich. Während 1949 in der Verfassung der DDR die Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern formuliert wurde, kann man im Familiengesetzbuch von 1965 lesen: »Es ist die vornehmste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen.« (Familiengesetzbuch der DDR 1965)

Vorgaben für die Kinderbetreuung in der DDR 1956 Quelle: Schmidt-Kolmer 1956, Seite 30

Quelle: Schmidt-Kolmer 1956, Seite 30

Gab es ein besonderes pädagogisches Konzept?

Die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren wurde für alle Betreuungsformen gleich geregelt, begonnen mit dem Plan »Die Pflege und Erziehung unserer Kinder in Krippen und Heimen«, gefolgt vom »Rahmenplan für die erzieherische Arbeit in Krippen und Heimen«, dem »Leitfaden für Erziehung in Krippen und Heimen« und später dem »Programm für die Erziehungsarbeit in Kinderkrippen« (Schmidt-Kolmer et al. 1958). Diese Vorgaben richteten sich an Tageskrippen, Wochenkrippen, Ernte- und Saisonkrippen sowie Dauerheime. In den Ausführungen zur Tagesstruktur wird teilweise zwischen den einzelnen Betreuungsmodellen unterschieden. Für die Arbeit mit Kindern ab drei Jahren gab es den »Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten«, dem sich in den 1980er Jahren das »Programm für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten« anschloss, basierend auf der gesetzlichen Grundlage der Kindergartenordnung. »Die Kindergartenordnung gilt für alle staatlichen Kindergärten und Kinderwochenheime, Vorschulteile an Sonderschulen, Vorschulinternate und selbstständige Kindergärten des Sonderschulwesens unabhängig von ihrer Unterstellung« (Kindergartenordnung, § 1 1983). Differenziert wurde zum Beispiel bei der Gruppenstärke, die in Kindergärten in der Regel 18 Kindern und in Kinderwochenheimen 15 Kinder in einer Gruppe umfassen sollte (Kindergartenordnung 1983).

Wochenkrippen und Kinderwochenheime waren über den gesamten Zeitraum der DDR-Geschichte ein etabliertes Betreuungsmodell, in denen viele Kinder im Alter von wenigen Wochen bis teilweise zum Schuleintritt aufwuchsen. Ob und welche Auswirkungen das auf die kindliche Entwicklung hatte, wie es Eltern mit dieser Entscheidung ging und wie pädagogische Fachkräfte die Arbeit in solchen Einrichtungen erlebt haben, wird im zweiten Teil des Beitrags beleuchtet. Ebenso, welche Ergebnisse Studien zur Entwicklung von Kindern in den unterschiedlichen Betreuungsmodellen lieferten und wie man mit diesen Erkenntnissen umging.

Aufruf
Für ihre Forschungsarbeit ist Ute Stary weiterhin auf der Suche nach Standortangaben zu ehemaligen Wochenkrippen/Kinderwochenheimen in der DDR sowie nach Zeitzeugen, die entweder selbst in einer solchen Einrichtung waren, ihre Kinder dort betreuen ließen oder dort gearbeitet haben. Auch an jeglichen Zeitdokumenten ist sie  interessiert, wie Fotos, Hausordnung, Dienstpläne, Arbeitsverträge, Unterlagen.

Kontakt: ute.stary@icloud.com

Zitiervorlage
Stary U: Kinderbetreuung in der DDR, Teil 1: Krippe und Kita als Wochenheim. DEUTSCHE HEBAMMEN ZEITSCHRIFT 2017. 69 (12): 84–87
Literatur
Anweiler O: Schulpolitik und Schulsystem in der DDR. Seite 129. Leske und Budrich. Opladen 1988

Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten: Verlag Volk und Wissen. Berlin 1967

Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950

Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik: Einleitung und § 2. vom 20.Dezember 1965

Möbius T: Russische Sozialutopien von Peter I. bis Stalin. Seite 375. LIT Verlag. Münster 2015

Mitteilungen Kinderkrippen, Dauerheime und Saisonkrippen: Institut für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes, Abteilung Statistik. Heft 7. Berlin 1967

Mitteilungen Kinderkrippen, Dauerheime und Saisonkrippen. Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes »Maxim Zetkin«. Heft 5. Berlin 1981

Pfütze R et al.: Zur Arbeit mit dem Bildungs- und Erziehungsplan im Kindergarten. Volk und Wissen. Berlin 1973

Programm für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten. Volk und Wissen. Berlin 1985

Programm für die Erziehungsarbeit in Kinderkrippen: Verlag Volk und Gesundheit. Berlin 1985

Schmidt-Kolmer E: Die Pflege und Erziehung unserer Kinder in Krippen und Heimen. Verlag Volk und Gesundheit. Berlin 1956

Schmidt-Kolmer E, Reumann J: Leitfaden für die Erziehung in Krippen und Heimen. Verlag Volk und Gesundheit. Berlin 1957

Schmidt-Kolmer E et al.: Rahmenplan für die erzieherische Arbeit in Krippen und Heimen. Ministerium für Gesundheitswesen. Berlin 1958

Zeiher H: Schlafen im Kinderhaus. Zeitpolitisches Magazin. Ausgabe 23. Seite 31 f. Berlin 2013

Zwiener K: Materialien zum 5. Familienbericht. Band 5. Verlag Deutsches Jugendinstitut. München 1994

Kindergartenordnung: Anweisung Nr.11/83 zu den Aufgaben der sozialistischen Bildung und Erziehung und zur Gewährleistung einer festen Ordnung in den Kindergärten – Kindergartenordnung vom 23.Juni 1983 (VuM Sdr)

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