Die australische Regierung hat die deutsche Ausbildung nach der EU-Direktive 2005/36/EG anerkannt, das allerdings nur auf dem Papier. Viel wichtiger, so scheint es, ist vor allem eine Kontinuität im Hebammenberuf der letzten fünf Jahre nachweisen zu können. Wer genau über die Zulassung entscheidet, ist unklar und man hat leider keinen Einfluss darauf. Die Anerkennung des Hebammenberufes ist nicht einfach, obwohl so dringend Fachkräfte gesucht werden. Der Hebammenberuf steht auf der sogenannten „skilled occupation list“, das ist eine von der Regierung herausgegebene Liste der meistgesuchten Berufe in Australien. Wenn der gesuchte Beruf auf dieser Liste steht, hat man sehr gute Chancen, direkt mit einer unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung in Australien leben und arbeiten zu können. Nichtsdestotrotz braucht man zunächst einen Sponsor, das heißt einen Arbeitgeber, der dieses Visum unterstützt. Die Australier, obwohl sehr entspannt im Lebensstil, haben in Sachen Bürokratie auf jeden Fall die Nase vorn! Voraussetzung:
- Registrierung bei AHPRA (www.ahpra.gov.au)
- International English Language Test System/IELTS: 7,0 in jeder Kategorie (www.ielts.britishcouncil.org)
- alle Dokumente bezüglich der Hebammenarbeit (Zeugnisse, Zertifikate, Fortbildungsbescheinigungen der letzten fünf Jahre) übersetzen und anschließend notariell beglaubigen lassen
Visum
- Businessvisa 457 vom Arbeitgeber gesponsert (www.immi.gov.au) oder
- Permanent residency (www.anmac.org.au)
Kosten
- Etwa 3.500 – 5.000 Euro (je nach Umfang der Übersetzungen und Prüfungen für den Englischtest)