»Freiluftunterricht in Alt Rehse«, ist dieses Bild aus der Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen 1936 betitelt. Nanna Conti vermittelt Hebammen nationalsozialistisches Gedankengut an der »Führerschule der Deutschen Ärzteschaft«.
Foto: © Archiv Elwin Staude Verlag. Reproduktion einer Aufnahme von 1936 aus der Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen, Seite 504
Die Rolle von Hebammen im Nationalsozialismus war zwiespältig: Einerseits wurde ihr Beruf aufgewertet, andererseits instrumentalisierte das Regime ihre Nähe zu den Familien für seine »rassenpolitischen« Ziele. Nanna Conti war als »Reichshebammenführerin« in der Propaganda aktiv. Ein Blick auf weibliche (Mit-)Täter:innenschaft, die nach 1945 kaum beleuchtet wurde.
Eine im aktuellen Hebammengesetz geforderte Kompetenz von Hebammen wird wie folgt umschrieben:
»Die Hebamme beachtet die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen […]. Sie unterstützt deren Selbstständigkeit und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.« (Hebammengesetz – HebG, 2019)
Ob sich Hebammen im Nationalsozialismus so bedürfnisorientiert verhalten sollten, ist zu bezweifeln. Eine so allumfassende Wahrnehmung der zu betreuenden Familie durch die Hebamme als »Vertraute der Frauen« wurde damals womöglich auch aus der Perspektive als »Vertraute des Staates« wahrgenommen (Lisner, 2006). Obwohl die Ereignisse schon fast 80 Jahre zurückliegen, wird die Hebamme im Kontext des Nationalsozialismus (NS) weiterhin als »unsichtbare Täterin« betitelt (Peters, 2016). Die Vergangenheit des Berufes wird in der Forschung meistens nur gestreift: »Fast so, als wäre nichts passiert« (Pipe, 2000). Doch was ist passiert? Warum hat dieser Teil der Geschichte keinen Platz in der gesellschaftlichen Erinnerungskultur bekommen? Waren Hebammen Mittäter:innen im NS? Welche Rolle spielte Nanna Conti (1881–1951) als »Reichshebammenführerin«?
»Reichshebammenführerin« Nanna Conti
Im Zuge der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde die »Reichsfachschaft Deutscher Hebammen« als staatlich organisierter und landesweit einziger Hebammenverband ins Leben gerufen – ab 1939 als »Reichshebammenschaft«. Nanna Conti war zu dieser Zeit Vorsitzende und wurde auch als »Reichshebammenführerin« bezeichnet. Die 1886 gegründete Allgemeine Deutsche Hebammen-Zeitung wurde während des NS in die Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen und ab 1939 in Die Deutsche Hebamme umbenannt. Nanna Conti war zu dieser Zeit Leiterin und Autorin der Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen (Peters, 2014). Neben der Vermittlung von Fachinformationen wurde die Zeitschrift als Plattform zur Propaganda der NS-Ideologie verwendet.
Bereits 1933 betonte Nanna Conti in einem Artikel die Loyalität des Hebammenwesens zur »NS- und Rassenideologie«. Conti galt als »oberste Weisungs- und Kontrollinstanz der Hebammen« (Lisner, 2006). Ab 1934 war sie für zwei Jahre Vorsitzende der »International Midwife Union« (IMU), eines internationalen Netzwerks für Hebammen, das regelmäßig Fachveranstaltungen und Kongresse organisierte (Peters, 2014). Gemeinsam mit ihrem Sohn Leonardo Conti, Gynäkologe und späterer »Reichsgesundheitsführer«, prägte sie Kongresse des IMU mit nationalsozialistischen Inhalten und Informationen über »Erb- und Rassenpflege«. Nanna Conti war als bekennende Nationalsozialistin ab 1919 Mitglied verschiedener nationalistischer Parteien, wie der »Deutschnationalen Volkspartei« und ab 1928 der »Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei« (NSDAP).
1938/39 wurde das »Reichshebammengesetz« verabschiedet, das vermutlich mit Hilfe von Nanna und Leonardo Conti ausgearbeitet wurde. Das Gesetz sah unter anderem die Stärkung der Hausgeburtshilfe vor. Zudem wurde die Hinzuziehungspflicht von Hebammen bei einer Geburt und Fehlgeburt festgelegt. Diese hat bis heute Bestand. Verpflichtend wurde auch eine Beratung von Familien durch die Hebamme, um Informationen über die »Erbgesundheit« und eventuelle Schwangerschaftsabbrüche zu erfahren (Peters, 2014).
Nach dem Zweiten Weltkrieg flohen die Contis von Berlin nach Schleswig-Holstein (Peters, 2014). Dort starb Nanna Conti 1951. Leonardo Conti wurde Ende Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und sollte im Rahmen der Nürnberger Prozesse vernommen werden. Leonardo wurde jedoch im Oktober 1945 tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden (Peters, 2014).
Der Berufsstand der Hebammen wurde zwischen 1933 und 1945 also von einer bekennenden Nationalsozialistin repräsentiert und beeinflusst.
» Wenn Hebammen sich den Folgen ihrer Meldungen bewusst waren, haben sie den möglichen Tod der von ihnen gemeldeten Personen billigend in Kauf genommen. «
»Unsichtbare Täter:in?«
Durch die intensive und umfassende Betreuung verfügten Hebammen über einen breit gefächerten Handlungsspielraum, um die Familie im Sinne der bevölkerungs- und »rassenpolitischen« Utopien des Nationalsozialismus zu kontrollieren und zu beeinflussen. Hebammen sollten in einer von nun an verpflichtenden Beratung der Eltern Informationen zur allgemeinen Gesundheit, insbesondere zur erbgesundheitlichen Situation der Familien erheben.
Diese sensiblen Daten wurden anschließend in zentralen Karteien der Gesundheitsämter gesammelt und gespeichert. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei früheren Schwangerschaftsabbrüchen, Fehl- oder Frühgeburten sowie potenziellen »Erbkrankheiten«. Somit wurde das Vertrauensverhältnis zwischen der Klient:in und der Hebamme und der Zugang zu den Familien dafür genutzt, um sie zu kontrollieren. »Erbgesunde« Klientinnen sollten die NS-Bevölkerungspolitik und ihre Rolle als Frau verinnerlichen. Dabei standen Hebammen beratend zur Seite, um die Geburtenrate zu erhöhen. Sie sollten sich klar gegen Schwangerschaftsabbrüche bekennen, um das »ungeborene Leben zu schützen« (Lisner, 2006).
Abbrüche galten als »Angriff auf die Rasse« (Lisner, 2006). Hebammen halfen und entlasteten werdende sowie neu gewordene Eltern bei Anträgen für finanzielle oder soziale Unterstützung und wiesen auf verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote für Mütter hin, die nationalsozialistisches Gedankengut vermittelten.
Hebammen in der »eugenischen Bevölkerungspolitik«
Im Zuge einer umfassenden Umstrukturierung des Gesundheitswesens wurden den Hebammen weitere Pflichten im Sinne der NS-Ideologie zugewiesen. Durch das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (auch »Sterilisationsgesetz«) wurden Hebammen stärker in die »eugenische Bevölkerungspolitik« einbezogen. Das Gesetz legalisierte Zwangssterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche aus »eugenischen Gründen«. Dabei sollten »Erbkranke« ausgerottet werden, damit ein »leistungsstarker Volkskörper« geschaffen und Kosten für die Gesundheitsversorgung vermeintlich gesenkt werden könnten.
Hebammen und weiteres medizinisches Personal waren fortan dazu verpflichtet, »erbkranke« Menschen und Kinder zu melden, die ihnen bei Hebammentätigkeiten aufgefallen waren. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht drohte ihnen eine Geldstrafe von bis zu 150 Reichsmark.
Leonardo Conti wies die Hebammen ausdrücklich auf ihre Meldepflicht hin. Neben dieser Verpflichtung waren Hebammen als Assistent:innen bei Sterilisationen oder Schwangerschaftsabbrüchen beteiligt (Lisner, 2006). Bis 1937 wurden fast 200.000 Menschen sterilisiert. Zwischen 1935 und 1936 wurden zusätzlich 7.133 Schwangerschaften mit nachfolgender Sterilisation abgebrochen (Lisner, 2006). Neben Menschen, die als »erbkrank« galten, wurden später auch sogenannte »Asoziale« und als nicht »lebenswert« geltende Personen zwangssterilisiert (Bock, 1979). Die »Erb- und Rassenpflege« war Bestandteil der Hebammenausbildung und Inhalt von diversen Fortbildungen oder Artikeln der Zeitschrift Die Deutsche Hebamme.
Ab 1936 zählte die Meldung »missgebildeter« Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zusätzlich zu den Pflichten einer Hebamme, die damit zur indirekten Helfer:in der »Kinder-Euthanasie« instrumentalisiert wurde (Lisner, 2006). Bis 1945 wurden ungefähr 100.000 Personen von medizinischem Personal gemeldet. Für jede Meldung erhielten die Hebammen zwei Reichsmark – nach heutigem Stand ungefähr 25 Euro (Aly, 2014).
Das Euthanasieprogramm war nie gesetzlich verankert worden. Auch die Meldepflicht von Kindern mit Behinderungen wurde in einem als »streng geheim« betitelten Runderlass landesweit an Ärzt:innen übermittelt, die Hebammen anschließend darüber informierten. Erst ein Jahr später wurde öffentlich in Die Deutsche Hebamme über die Meldepflicht informiert. Die Deutsche Hebamme veröffentlichte eine Vielzahl an Artikeln über Kinder mit unterschiedlichen »Missbildungen«, bei denen der Tod als ihre »Erlösung« und Erleichterung für die Eltern dargestellt wurde. Außerdem sei ihr Leben qualvoll (Lisner, 2006).
Von Ärzt:innen und vermutlich auch mithilfe von Hebammen wurden Eltern dazu aufgefordert, ihr Kind zur »stationären Behandlung« in eine »Kinderfachanstalt« einzuweisen, um es vorgeblich behandeln zu lassen. Es wurde dort jedoch meistens getötet. Wenn die Eltern sich weigerten, konnte ihnen mit Entzug des Sorgerechts gedroht werden (Lisner, 2006).
» Die Zuschreibung bestimmter Eigenschaften an Frauen stand im Widerspruch zu den Merkmalen, die mit Täterschaft assoziiert werden. «
Frage nach der Täter:innenschaft
Bis heute bleibt unklar, inwiefern Hebammen von den Folgen ihrer Meldungen Kenntnis hatten. Jedoch lässt sich vermuten, dass dem medizinischen Personal die Folgen ihres Handelns bekannt waren. Dies lässt sich auch aus Schriften von Nanna Conti entnehmen, die darauf hinweisen, dass sie sich durchaus über das Ausmaß der Euthanasie-Morde bewusst war (Peters, 2016).
In keiner ihrer Schriften oder Briefe aus der Nachkriegszeit reflektiert oder bedauert Nanna Conti ihre Rolle als Nationalsozialistin im NS-Gesundheitssystem. Weder gegen die Contis noch gegen andere Hebammen wurde nach 1945 ermittelt oder wurden Urteile verhängt (Peters, 2014). Die Geschichte der Hebammen wurde nur gestreift und wenig aufgearbeitet, so dass vieles im Verborgenden blieb (taz, 2000).
Auch wenn Hebammen in der Nachkriegszeit nicht als Mittäter:innen oder Täter:innen verurteilt wurden, ist es dennoch unumgänglich, die Frage danach neu zu stellen. Die Historikerin Kathrin Kompisch definiert Täterinnen im NS wie folgt:
»Es muss sich dabei nicht zwingend um Mörderinnen handeln oder um Frauen, die den Tod anderer Menschen verursacht haben, auch wenn dies oft in ihrem Tun zumindest mit einkalkuliert und billigend in Kauf genommen wurde. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Frauen mit den menschenverachtenden Zielen und Anschauungen des Nationalsozialismus konform waren […]. Dazu gehört […] auch die Verbreitung der NS-Ideologie in herausgehobener Position.« (Kompisch, 2008)
Wenn davon ausgegangen wird, dass Hebammen sich den Folgen ihrer Meldungen bewusst waren, haben sie den möglichen Tod der von ihnen gemeldeten Personen akzeptiert und billigend in Kauf genommen. Somit haben Hebammen durch die Meldung zur Ermordung dieser Personen beigetragen und können durchaus als Täter:innen beschrieben werden.
Sicherlich kann auch Nanna Conti als bekennende Nationalsozialistin, die mit den »menschenverachtenden Ziele[n] und Anschauungen des Nationalsozialismus konform ging« (Kompisch, 2008) und diese auf diversen Wegen öffentlich machte, als Täterin bezeichnet werden.
Kein eindeutiges Täter:innenbild
In einem Interview aus dem Jahr 2014 schlägt der Historiker Götz Aly vor, sich von der Eindeutigkeit eines Täter:innenbildes frei zu machen. Medizinisches Personal, das einen Beitrag für Gesundheit und Wohlbefinden der Gesellschaft leisten sollte, passte nicht in die Vorstellung eines Täters oder einer Täterin.
Die Auseinandersetzung mit Nanna Conti und allgemein mit Frauen als Täterinnen fehlte in der Nachkriegszeit weitgehend. Die Rolle von Hebammen als »klassischer Frauenberuf« wurde vermutlich aus diesem Grund kaum gesellschaftlich reflektiert und aufgearbeitet. Man geht davon aus, dass Täterinnenschaft nicht zu den gesellschaftlich geforderten Attributen von Weiblichkeit passte. Die Historikerin Sylvia Einöder hebt in ihrer Masterarbeit aus dem Jahr 2010 zum Thema Täterinnen im Nationalsozialismus hervor, wie stark die gesellschaftliche Vorstellung von Weiblichkeit die Wahrnehmung von Frauen als Täterinnen beeinflussen. Sie argumentiert, dass die Zuschreibung bestimmter Eigenschaften an Frauen im direkten Widerspruch zu den Merkmalen stand, die üblicherweise mit Täterschaft assoziiert werden. Dieses Spannungsverhältnis beschreibt Einöder so:
»Nicht Gewaltbereitschaft und Kaltherzigkeit, sondern Mütterlichkeit, Sanftmut, Friedfertigkeit, stilles Erdulden und Selbstlosigkeit wurden als eindeutig weibliche Eigenschaften angesehen.« (Einöder, 2010)
So wird deutlich, dass das weibliche Geschlecht eine bedeutende Rolle in Zusammenhang mit der Vorstellung von Täterinnen hat. Mit der fehlenden Auseinandersetzung geht auch einher, dass der Inhalt des »Reichshebammengesetzes« in bereinigter Form trotzdem bis 1985 in der Bundesrepublik Deutschland gültig war (Lisner, 2006). In der DDR wurde das »Reichshebammengesetz« nicht weitergeführt und durch gesetzliche Reformen des Gesundheitssystems in den 1950er-Jahren abgelöst (Müller, 2012). Das Inkrafttreten des »Reichshebammengesetzes« und die Mithilfe an der NS-Bevölkerungspolitik verhalfen dem Beruf zwar zu einer »ideellen Aufwertung« (Lisner, 2006), jedoch wurde das Hebammenwesen für Ziele des Nationalsozialismus funktionalisiert und instrumentalisiert.
Die Hinzuziehungspflicht von Hebammen
Die zwiespältigen Inhalte des »Reichshebammengesetzes« lassen sich wie folgt abbilden: Die Hinzuziehungspflicht von Hebammen stellt vorerst eine enorme Aufwertung des Berufes dar, jedoch lässt sich die Errungenschaft auch aus der Perspektive des Nationalsozialismus betrachten. Neben Gynäkolog:innen mussten von nun an auch Hebammen einer Geburt beiwohnen, die diese auch eigenständig leiten durften – und bis heute dürfen. Die zusätzlich beteiligte Person am Geschehen stellte im Nationalsozialismus eine weitere Kontrollinstanz der Familie zur »Rassen- und Erbpflege« dar. Zudem stellen Hebammen eine wichtige Vertrauensperson im Prozess des Elternwerdens dar.
Durch die Meldung von Schwangerschaftsabbrüchen, Fehl- oder Frühgeburten sowie »erbkranken« Personen wurde deren Vertrauen ausgenutzt und für nationalsozialistische Utopien missbraucht. Zudem hatte die Hebamme noch mehr Einflussmöglichkeiten auf die Familie, »denen sich kaum eine Gebärende entziehen konnte« (Lisner, 2006). Dabei standen Hebammen im Widerspruch zwischen Geburtenförderung und -verhinderung und mussten je nach Umständen innerhalb der betreuenden Familie dementsprechend handeln.
Der Fokus lag nicht auf den Bedürfnissen und Wünschen der Familien, sondern vielmehr auf den Wünschen des Staates. Hierfür wurden Hebammen zur »Funktionsträgerin« (Peters, 2014) im Sinne der NS-Ideologie deformiert (Peters, 2014). Auffallend ist, dass die Thematik nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute weitestgehend im Verborgenen blieb und die Mittäter:innenschaften von Hebammen, sowie anderem medizinischen Personal, beinahe unsichtbar ist.
Fazit und Ausblick
Die Rolle der Hebammen im Nationalsozialismus zeigt eine enorme Instrumentalisierung für die menschenverachtenden Ziele der NS-Ideologie. Als »Vertraute des Staates« wurden Hebammen zu entscheidenden Akteurinnen und Täterinnen der »rassen«- und bevölkerungspolitischen Ziele, sei es durch die Erhebung sensibler Daten, die Beteiligung an Zwangssterilisationen oder die Meldung von »erbkranken« Neugeborenen. Zugleich zeigt die fehlende gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufarbeitung nach 1945, wie stark stereotype Geschlechterbilder die Wahrnehmung weiblicher Täterinnenschaft beeinflussen. Hebammen galten als klassischer Frauenberuf, dessen Verantwortung und Handlungsspielraum oft unterschätzt wurde.
Die Aufarbeitung der Rolle von Hebammen im Nationalsozialismus steht weiterhin aus und bleibt eine wichtige Aufgabe für Wissenschaft und Gesellschaft. Dabei muss die damalige Dualität des Berufs als vermeintliche Vertraute der Familien und zugleich Funktionsträgerin des Staates kritisch beleuchtet werden. Zudem könnten stereotypische Geschlechterrollen und die Darstellung von Frauen als passive Opfer überwunden und beleuchtet werden. Ein verstärkter Diskurs über die Verantwortung medizinischer Berufe in der Vergangenheit könnte dazu beitragen, eine reflektiertere Erinnerungskultur zu fördern.