Britta Zickfeldt im Gespräch mit Ute Petrus und Helga Abrecht. Beratung zur Familienplanung spielt zurzeit vor allem im Wochenbett eine Rolle und wird dort im Rahmen der Beratung abgerechnet. Welche Perspektiven eröffnen sich, wenn die Hebammenleistungen in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) übernommen werden und in diesem Rahmen auch die Beratung zur Familienplanung als Leistung anerkannt wird? Sind dann eventuell auch Kurse zum Beispiel zu den Themen „Verhütung, Sexualität, Reproduktion“ denkbar?

Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.

https://staudeverlag.de/wp-content/themes/dhz/assets/img/no-photo.png