Für die akademische Ausbildung der Hebammen im dualen Studium müssen Hochschulen und Praxiseinrichtungen gut kooperieren. Was brauchen beide Lernorte, damit der wechselseitige Theorie- und Praxistransfer gelingen kann?
» In einem dualen Studium, das berufspraktische und akademische Elemente gleichwertig integriert, müssen die Lernorte Hochschule und Praxiseinrichtungen inhaltlich abgestimmt sein. « Foto: © Stephanie Tschautscher/Barmherzige Brüder Krankenhaus, Regensburg
Für die akademische Ausbildung der Hebammen im dualen Studium müssen Hochschulen und Praxiseinrichtungen gut kooperieren. Was brauchen beide Lernorte, damit der wechselseitige Theorie- und Praxistransfer gelingen kann?
Seit Beginn dieses Jahres ist die Berufsqualifizierung der Hebammen in Deutschland auf Grundlage des Hebammengesetzes (HebG) flächendeckend an Hochschulen zu realisieren. Dabei handelt es sich um ein praxisintegriertes duales Studium. Grundsätzlich stehen derartige Studiengänge vor zwei zentralen Herausforderungen:
Begründungs- und Entscheidungsprobleme unterliegen damit einer unterschiedlichen Folgerichtigkeit, denn Begründungen sind der Logik der Wissenschaft verpflichtet und Entscheidungen der jeweiligen Situation. Wissenschaftliches Wissen soll Erkenntnisse über den Einzelfall hinaus liefern und somit weist dieses Wissen ein Mindestmaß an Abstraktion auf. Die methodisch systematisch generierten Erkenntnisse messen sich am Kriterium der Wahrheit (Dewe et al. 1992).
Das theoretische, wissenschaftliche Wissen findet als Erklärungsversuch Eingang in die Praxis, um dort das Handlungswissen zu inspirieren und zu evaluieren (Altrichter et al. 2005).
Praktisches Handlungswissen richtet sich dagegen an der Angemessenheit von gültigen Regeln im Umgang mit praktischen Handlungsanforderungen aus (Dewe et al. 1992). Das Handeln in der Praxis ist stetem Handlungsdruck unterworfen, unter dem sich Personen »herrlich unreflektiert« (Neuweg 2017, S. 89) verhalten.
Voraussetzung für die Bewältigung von beruflichen Situationen ist daher neben der Fähigkeit zur Anwendung von wissenschaftlich fundiertem Regelwissen die Kompetenz des hermeneutischen Fallverstehens und der kritischen Reflexion (Darmann-Finck et al. 2009). Das Handeln in der Praxis findet im Kontext situationsgebundener Komplexität und Ungewissheit statt.
Ziel der Hochschullehre in dualen Studiengängen ist eine Ausrichtung auf beide Wissensformen. Sich der Praxis mit einem reflexiven und wissenschaftsbasierten Zugang zu nähern, wird daher zu einem wichtigen curricularen und hochschuldidaktischen Bezugspunkt. In dualen Studiengängen können und müssen durch eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis unterschiedliche Wissensformen und -quellen verbunden werden. Aus diesem Grunde ist die Lernortkooperation von zentralem Interesse für die Ausgestaltung eines praxisintegrierten dualen Studiengangs.
Das Profil eines praxisintegrierten dualen Studiums sollte anhand von sechs Dimensionen beschrieben werden (Wissenschaftsrat 2013):
Im Folgenden sollen diese Dimensionen in der Verbindung der Lernorte Hochschule und Praxis diskutiert werden, um aufzuzeigen, welche Anforderungen sich an ein Konzept der Praxisanleitung stellen.
In einem dualen Studienprogramm, das berufspraktische und akademische Elemente gleichwertig integriert, müssen die Lernorte Hochschule und Praxiseinrichtungen so miteinander verbunden und inhaltlich abgestimmt sein, dass ein wissenschaftliches beziehungsweise wissenschaftsbezogenes Studium entsteht (Wissenschaftsrat 2013, S. 22).
Das bedeutet nicht nur, dass der Studiengang sowohl Theorie- als auch Praxisanteile vorsieht, er muss gewissermaßen aus einem Guss diese beiden Anteile aufeinander beziehen. Um diese Integration umzusetzen, werden Kooperationsverträge geschlossen. Durch Gremien und Arbeitsgruppen muss Kontinuität im Austausch und in der Zusammenarbeit beider Lernorte geschaffen werden. Es bedarf konkreter Kooperationsprojekte und gegenseitiger Besuche in Theorie- und Praxisphasen des Studiums.
In welcher Form die Kommunikation gestaltet wird, hängt davon ab, wie die Lernorte innerhalb der Module des Studiengangs ineinandergreifen müssen, um den Kompetenzerwerb der Studierenden zu unterstützen. Das Konzept sollte daher wissenschaftsbasierte Handlungs-, Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit integrieren. Praktische Anteile sind also essenzielle Bestandteile des Curriculums und werden im ECTS-System angerechnet.
Für die Praxisanleitung setzt dies bei beiden Studienorten die genaue Kenntnis des Curriculums, seiner Gestaltungsprinzipien und seiner »Philosophie« voraus. Dazu muss auch die Praxisseite die Möglichkeit haben, sich an der Entwicklung des Studiengangs zu beteiligen. Da im Hebammenstudiengang viele verschiedene Praxiseinrichtungen beteiligt sind, sollte sichergestellt werden, dass alle zusammenkommen, um sich über Konzept, Prüfungs- und Bewertungsmodalitäten, aber auch positive und negative Erfahrungen mit der Hochschule sowie mit der Organisation von Praxisphasen austauschen zu können. Da die Qualitätssicherung des Studiengangs in der Verantwortung der Hochschulen liegt, sollte diese Kooperation auch von ihr sichergestellt werden.
Das duale Studium ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 einzuordnen, in dem die zu erreichenden Kompetenzen auf Bachelor-Ebene beschrieben werden. Die Anforderung zeichnet sich durch Komplexität und häufige Veränderungen im Handlungsfeld aus. Die Studierenden verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung umfassender Aufgaben- und Problemstellungen.
Als Bestandteile dieses Kompetenzprofils werden im DQR beschrieben:
Duale Studiengänge qualifizieren für die Ausübung einer wissenschaftsbasierten beruflichen Handlungskompetenz. Die Studierenden erwerben fundierte Praxiserfahrungen ebenso wie wissenschaftliche Kompetenzen. Wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit und professionelle Urteilsfähigkeit sind dabei zentrale Kompetenzen.
Wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit wird als die Fähigkeit verstanden, sich systematisch einem Problem zu nähern und dabei erkenntnistheoretische und situationsspezifische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dabei ist die Fähigkeit wichtig, die Perspektive zu wechseln. Diese Kompetenzanforderung folgt aus dem Gegenstand der Hebammenwissenschaft, in dem zwei Denkweisen existieren. Die eine, die in der fachlichen Nähe zur Medizin begründet liegt, ist ein mechanistisches Paradigma (Ziel: erklären). Sie geht von kausalen Ursache-Wirkungsgefügen aus. Die andere stammt aus der fachlichen Nähe zu sozialwissenschaftlichen Schulen und kann als interpretatives Paradigma bezeichnet werden (Ziel: verstehen).
Professionelle Urteilsfähigkeit beinhaltet die Kompetenz, das eigene Handeln im situativen Kontext zu verstehen, Handlungsoptionen zu erkennen und auch das Handeln anderer vorurteilsfrei wahrnehmen, beschreiben, interpretieren und systematisch analysieren zu können. Auf der Kompetenzstufe der erfahrenen Hebamme stellt es die ganzheitliche Wahrnehmung einer Situation dar. Im Gegensatz zu weniger kompetenten Hebammen, die »nur« einzelne Aspekte wahrnehmen, können diese Hebammen Vielschichtigkeit beschreiben und auf dieser Grundlage entscheiden, welche Aspekte einer gegebenen Situation bedeutsam und welche weniger wichtig sind. Im Rahmen des Studiums können die werdenden Hebammen eine solche professionelle Urteilsfähigkeit natürlich nicht erreichen. Sie können und müssen sie allerdings anbahnen, indem sie durch Reflexion die Perspektiven wechseln und durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Hebammen in der Praxis eigene professionelle Erfahrungen machen.
Für die Praxisanleitung von Studierenden bedeutet dies, dass nur erfahrene Hebammen diese Aufgabe übernehmen sollten, die beide Denkweisen der Hebammenkunde integrieren und in Handlungsentscheidungen einfließen lassen können (vgl. Benner 1994, siehe Kasten Seite 12). Darüber hinaus sollten die Praxisanleitenden mit den Studierenden Handlungsoptionen reflektieren, indem sie gemeinsam erlebte Situationen aus unterschiedlichen Perspektiven analysieren.
Durch Lernphasen in der Praxis wird die berufliche Realität in das Studium einbezogen. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass Praxisphasen nicht per se Kompetenz erweiternd wirken und entsprechend kommt es weniger auf die Quantität der Praxisanteile an, als vielmehr auf deren qualitative Ausgestaltung an (Gröschner & Hascher 2019). Der qualifikatorische Effekt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Einbettung in das Studium, der Bezogenheit wissenschaftlicher und praxisrelevanter Aspekte sowohl in den Praxisphasen als in den Hochschulveranstaltungen, der theoriebasierten Reflexion praktischer Erfahrungen, der organisatorischen Ausgestaltung und der professionellen Begleitung und Unterstützung (Schuberth et al. 2016).
Ausgehend von diesen Befunden stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Praxisbezuges, der sich inhaltlich aus dem Curriculum ableitet und in der Lehre durch einen engen Austausch der Hochschullehrenden und Praxisanleitenden realisiert werden muss. Hochschullehrende müssen wissen, welche Kompetenzen Studierende in der Praxis erwerben können. Praxisanleitende müssen wissen, welche Kompetenzen sie von den Studierenden erwarten und welche sie vermitteln können.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass Studierende gegenüber den Praxisanleitenden sowohl ihren Lernstand offenlegen als auch ihr Lerninteresse und ihre Lernziele formulieren können. Anspruch einer hochschulischen Ausbildung ist es, die Studierenden in die Verantwortung zu nehmen: Sie sollen selbst reflektieren, in welchen Bereichen sie Handlungssicherheit erwerben wollen und ihre Lernziele mit der Praxisanleitung abstimmen.
Laut HebG werden Studierende im Hebammenstudiengang bei einer »verantwortlichen Praxiseinrichtung« eingestellt und ihre Mitarbeit wird entsprechend vergütet. Diese stellt sicher, dass alle weiteren Praxisstellen wie hebammengeleitete Einrichtungen und freiberufliche Hebammen für die Ausbildung zur Verfügung stehen. Die Praxispartner verpflichten sich, die Anleitung Studierender und damit verbundene Aufgaben zu übernehmen. Allerdings ist der Aufgabenbereich der Praxisanleitung nicht eindeutig definiert. Deshalb sollten Hochschulen gemeinsam mit den Praxiseinrichtungen den Funktions- und Aufgabenbereich der Praxisanleitung inhaltlich-konzeptionell beschreiben.
Für duale Pflegestudiengänge wird in der Literatur die Funktion der Praxisanleitung beschrieben als InitiatorIn eines kritisch-reflexiven Prozesses beziehungsweise einer kritisch-reflexiven Haltung der Studierenden (Ammende et al. 2010). Da für Studierende das eigenverantwortliche Lernen von zentraler Bedeutung ist, wird die Praxisanleiterin im Vergleich zur berufsfachschulischen Ausbildung »mehr Moderatorin, Begleiterin, Betreuerin und Coach« sein (Leibig & Sahmel 2019).
Die Praxiseinrichtung sollte auch eine Willkommenskultur entwickeln, die es Studierenden ermöglicht, sich als Kolleginnen akzeptiert und wertgeschätzt zu fühlen. Dabei spielen PraxisanleiterInnen eine zentrale Rolle, indem sie die Studierenden gegebenenfalls mit einer Leitungskraft gemeinsam begrüßen und eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung zeitlich und personell sicherstellen.
Hochschulen müssen jenseits der Vermittlung fachlicher Lerninhalte laut HebG eine Praxisbegleitung sicherstellen, die sowohl Studierende als auch Praxisanleitende unterstützt. Um hier zwischen Praxisanleitung und -begleitung eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sicherzustellen, sollten gemeinsame Erfahrungsräume geschaffen werden, um sowohl die wissenschaftliche als auch die berufspraktische Expertise einbringen zu können. Für eine derartige Zusammenarbeit eignen sich Module zur Praxisreflexion ebenso wie Lehrveranstaltungen im Skills Lab im Team-Teaching.
Damit Praxisanleitende, die derzeit überwiegend nicht über einen akademischen Abschluss verfügen, eine Idee des Hebammenstudiums bekommen, können und sollten Hochschulen ihnen Fort- und Weiterbildungen anbieten, um ihnen den »Stallgeruch« eines Studiums näherzubringen.
Kooperation ist Aufwand und dies muss sowohl an Hochschulen als auch in den Praxiseinrichtungen berücksichtigt werden. Praxisanleitende müssen ausreichend Zeit haben, um Studierende anzuleiten und deren Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich sowohl an der Studiengangs- und Modulausgestaltung als auch deren Weiterentwicklung zu beteiligten. Außerdem sollten sie an Fort- und Weiterbildungen der Hochschulen teilnehmen können. All diese Aufgaben müssen in den Stellen der Praxisanleitenden verankert werden. In Hochschulen muss berücksichtigt werden, dass duale Studienformate einen hohen Koordinationsaufwand mit sich bringen, der deutlich andere Personalressourcen fordert als klassische Buch- oder Laborwissenschaftliche Studiengänge.
Das praxisintegrierte duale Studium für die Qualifizierung von Hebammen stellt Herausforderungen an Hochschulen ebenso wie an Praxiseinrichtungen. Gerade in den Aufbau- und Entwicklungsphasen der Studiengänge ist es wichtig, die konzeptionellen Grundlagen für eine gedeihliche Zusammenarbeit zu schaffen. Hierbei müssen eine vertragliche Grundlage und Arbeitsformen geschaffen werden, die mit der Abklärung von Aufgaben- und Verantwortungsbereichen eine Kooperation auf Augenhöhe ermöglichen.
Um in der Lernortkooperation ein gemeinsames Verständnis des Studiengangs und dessen Qualifikationszielen zu entwickeln, sollten Hochschulen und Praxispartner gemeinsame Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen. Dies kann einerseits durch Anleitungsmodelle gewährleistet werden, bei denen Studierende zumindest teilweise von Praxisanleitenden und Praxisbegleitenden gemeinsam angeleitet werden. Andererseits bieten auch gemeinsame Lehrveranstaltungen von Lehrenden der Hochschule und PraxisanleiterInnen im Skills Lab eine Möglichkeit, sich über die Lehre zu verständigen.
Benner macht deutlich, dass dieses Stufenmodell nicht an die Dauer von Berufstätigkeit gebunden werden kann, sondern dass eine Pflegekraft in der einen Situation ExpertIn und in einer anderen Neuling sein kann. Es handelt sich bei dem Kompetenzmodell von Patricia Benner um ein situativ gebundenes und nicht um eine Eigenschafts- oder Begabtenmodell.
Ammende R, Igl G, Keogh J, Müller K, Reinhart M, Stöcker G: Pflegebildung offensiv. Zur Gestaltung der beruflichen Qualifizierung in der Pflege. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2010
Benner P: Stufen zur Pflegekompetenz = From novice to expert. Aus dem Englischen übersetzt von Matthias Wengenroth. Hans Huber-Verlag. Bern 1994
Darmann-Finck I, Böhnke U, Straß K: Fallrekonstruktives Lernen: Ein Beitrag zur Professionalisierung in den Berufsfeldern Pflege und Gesundheit. Mabuse-Verlag Wissenschaft. Vol. 111. Mabuse. Frankfurt am Main 2009
Dewe B, Ferchhoff W, Radtke F-O: Das »Professionswissen« von Pädagogen: Ein wissenstheoretischer Rekonstruktionsversuch. In: Dewe B (Hrsg.): Erziehen als Profession: Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Leske+Budrich. Opladen 1992
Deutscher Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen: DQR-Niveaus – Niveau 6. Online: http://www.dqr.de/content/2336.php (letzter Zugriff: 30.3.2021)
Leibig A, Sahmel K-H: Methodische Kompetenzen von PraxisanleiterInnen für die hochschulische Ausbildung. PADUA 2019. 14(1), 7–12. https://econtent.hogrefe.com/doi/abs/10.1024/1861-6186/a000467 (letzter Zugriff: 30.3.2021)
Neuweg GH: Herrlich unreflektiert. Warum Könner weniger denken, als man denkt. In: C Berndt, T Häcker, T Leonhard (Hrsg.): Reflexive Lehrerbildung revisited: Traditionen – Zugänge – Perspektiven. Klinkhardt. Bad Heilbrunn 2017
Oevermann U: Die Methode der Fallrekonstruktion in der Grundlagenforschung sowie der klinischen und pädagogischen Praxis. In: Kraimer K (Hrsg.): Die Fallrekonstruktion. Sinnverstehen in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Frankfurt am Main. Suhrkamp 2000
Schubarth W, Speck K, Ulbricht J: Qualitätsstandards für Praktika – Bestandsaufnahme und Empfehlungen. Herausgeber Hochschulrektorenkonferenz. Bonn, Potsdam, Oldenburg. Juli 2016. www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/praxisportal/docs/Praktika_Fachgutachten.pdf (letzter Zugriff: 30.3.2021)
Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Deutscher Wissenschaftsrat 2013