Die auf Bundesebene eingesetzte Schiedsstelle hat am 2. April dem Hebammenhilfevertrag zugestimmt. Damit wurde auch der inhaltsgleiche Antrag vom GKV-Spitzenverband (Interessensvertretung der Gesetzlichen Krankenversicherung), dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland (BfHD) und dem Netzwerk der Geburtshäuser (NWGH) angenommen.
Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätige Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können.
Der DHV habe bis zuletzt gekämpft, um diesen Antrag zu verhindern. Die Qualität der Geburtshilfe sei dadurch massiv gefährdet, heißt es in der Pressemitteilung.
Beleghebammen schnitten demnach besonders schlecht ab. Statt des vom DHV geforderten Stundensatzes von 88,20 Euro für alle freiberuflichen Hebammen, erhalten Beleghebammen und Begleit-Beleghebammen 59,42 Euro. Das entspricht 80 % des im Hebammenhilfevertrag festgesetzten Stundensatzes von 74,28 Euro.
Ursula Jahn-Zöhrens, Verhandlungsführerin und Präsidiumsmitglied des DHV, sagt dazu: »Mit diesem aus unserer Sicht absolut fatalen Ergebnis werden Beleghebammen zum wiederholten Male schlechter gestellt.« Die letzte Vergütungserhöhung liege bereits zehn Jahre zurück, ergänzt sie.
Jahn-Zöhrens sieht in der Entscheidung ein Berufs-Aus für viele Beleghebammen. »Bricht den Beleger:innen nun die Existenzgrundlage weg, zieht dies auch eine verheerende Versorgungsknappheit für die Frauen und Familien in den betroffenen Regionen nach sich.« Weiter heißt es vom DHV, dass er nicht aufhören wird, für bestmögliche Ergebnisse zu kämpfen. »Gleichzeitig appellieren wir an die Politik: Verlieren Sie die Geburtshilfe nicht aus dem Blick! Die laufenden Koalitionsverhandlungen zeigen leider, dass die Zukunft der Hebammen und der Geburtshilfe keine Priorität für die zukünftige Regierung hat«, so Jahn-Zöhrens abschließend.
Der Hebammenhilfevertrag tritt am 1. November in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Quelle: DHV, 3.4.25 · DHZ