Viele Schwangere mit einem Gestationsdiabetes in Berlin können Leistungen im Zusammenhang mit Gestationsdiabetes im Augenblick nur im Rahmen einer Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse erhalten. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hin. Hintergrund ist, dass laut der KV die meisten Krankenkassen in Berlin ihren Vertrag zur spezialisierten Betreuung von Schwangeren mit Gestationsdiabetes gekündigt haben.

Eine Ausnahme bildet die AOK Nordost mit der Versorgungsleistung »Baby on time«. »Die Behandlung erfolgt zunächst auf Rechnung. Die verauslagten Kosten können anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, um eine Erstattung zu erhalten. Leider akzeptieren einige Krankenkassen dieses Verfahren derzeit nicht, was dazu führt, dass eine lückenlose Versorgung nicht für alle betroffenen Patientinnen gewährleistet werden kann«, informiert die KV in einem Patient:innenflyer.

Die KV Berlin und der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen sind seit September 2024 in Verhandlungen mit den Krankenkassen in Berlin, um durch eine Anschlussvereinbarung zum gekündigten Vertrag zu vereinbaren. »Leider kam es bisher trotz intensiver Bemühungen der KV Berlin zu keiner Einigung. Wir setzen zusammen mit dem Bundesverband Niedergelassener Diabetologen alles daran, zeitnah eine Lösung zu finden«, hieß es aus der KV.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 14.3.2025 · DHZ

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