Die sogenannte Gefährdungs- oder Überlastungsanzeige ist an sich nicht gesetzlich geregelt. Doch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich die Verpflichtung, übermäßige Belastungen zu melden. Es gibt Formulare, mit denen Hebammen eine solche Anzeige zügig formulieren können, damit sie dies nicht noch zusätzlich stresst.

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