Ein Praxisbeispiel
Das DRG-System ist in verschiedene Hauptkategorien, die sogenannten Major Diagnostic Categorys (MDCs) unterteilt, also beispielsweise eine MDC für Muskel-Skelett-Erkrankungen, eine für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine für Geburten. Innerhalb dieser MDCs werden die Behandlungen dann in einzelne Basis-DRGs aufgeteilt, so beispielsweise
P66 = Neugeborenes 2.000 bis 2.499 Gramm
P67 = Neugeborenes ab 2.499 Gramm
Innerhalb der Basis-DRG wird nochmals in Schweregrade unterteilt, so beispielsweise:
P67A = „Neugeborener Einling … mit mehreren schweren Problemen oder mit schwerem Problem, mit Hypothermiebehandlung”
P67D = „Neugeborener Einling … ohne schweres Problem, ohne anderes Problem …”
Jede einzelne DRG ist mit einem bestimmten Relativgewicht (RG) bewertet, so zum Beispiel:
P67A = 2,104 RG
P67D = 0,245 RG
Der zurzeit zu zahlende Landesbasisfallwert für Niedersachsen liegt bei 3.026,37 Euro. Das bedeutet, dass jedes Krankenhaus in Niedersachsen von den Krankenkassen folgende Beträge erhält:
P67A: 2,104 x 3.026,37 Euro = 6.637,48 Euro
P67D: 0,245 x 3.026,37 Euro = 741,46 Euro
In Rheinland-Pfalz, mit dem im Bundesgebiet zurzeit höchsten Landesbasisfallwert, erhält ein Krankenhaus für dieselbe DRG höhere Beträge:
P67A: 2,104 x 3.285,33 Euro** = 6.912,33 Euro
P67D: 0,245 x 3.285,33 Euro**= 804,91 Euro
(**In dem abzurechnenden LBFW Rheinland-Pfalz für 2013 (3.285,33 Euro) sind noch Ausgleiche und die unterjährige Umsetzung der Landesbasisfallwertvereinbarung zum 1.6.2013 zu berücksichtigen. Daher die Abweichung zu oben genannten LBFW Rheinland-Pfalz.)
Bei einer vaginalen Geburt muss berücksichtigt werden, dass das Krankenhaus zusätzlich immer noch eine DRG für die Mutter, bei der P67D in der Regel die O60D mit 0,510 RG x 3.026,37 Euro = 1.543,45 Euro (hier: Niedersachsen), abrechnet. Weiterhin zu beachten ist, dass die P67A in Level 4 nicht vereinbarungsfähig ist, sondern erst ab Level 3, da hier zusätzlich zur normalen Geburtsstation Beatmungsplätze für die Neugeborenen vorhanden sein müssen.