Das OP-Team mit Prof. Diethelm Wallwiener (stehend, 3.v.l.), Prof. Mats Brännström (stehend, 6.v.l.), Professorin Sara Brucker (stehend, 7.v.l.) und Prof. Alfred Königsrainer (3.v.r.) Foto: © Uniklinikum Tübingen

Schaut man auf die Historie der Gebärmuttertransplantationen und die daraus entstandenen Schwangerschaften wird deutlich, dass dieser Eingriff weit davon entfernt ist, zur Routine zu werden. Zu hoch ist der Einsatz, zu groß die möglichen negativen Folgen für die Spenderin, für die transplantierte Mutter und das aus der fremden Gebärmutter geborene Kind. 

Foto: © Uniklinikum Tübingen

Zum ersten Mal wurde im Jahr 2014 von einer erfolgreichen Schwangerschaft nach Uterustransplantation in Schweden berichtet. Der Uterus war von einer 61-jährigen Frau an eine junge Patientin mit einer kongenitalen Uterusaplasie gespendet worden. Die Patientin wurde per Sectio in der 32. Schwangerschaftswoche von einem gesunden Sohn entbunden. Die frühzeitige Geburt war aufgrund einer Präeklampsie notwendig geworden. Seitdem sind insgesamt neun Kinder nach Uterus­transplantation geboren worden, zuletzt im Oktober 2017 in den USA.

In Deutschland wurde vor gut einem Jahr in Tübingen zum ersten Mal eine Gebärmutter transplantiert. Die Operation leitete der schwedische Chirurg Prof. Mats Brännström, der diese Operation an der Universität Göteborg seit 2013 bereits mehrfach erfolgreich vorgenommen hatte. Die Tübinger Transplantation blieb aber ohne nachfolgende Schwangerschaft.

Erste Versuche

Größeres Aufsehen hatte es bereits rund zehn Jahre zuvor gegeben, als die erste Uterustransplantation bei einer Frau zur Fertilitätstherapie 2000 in Saudi-Arabien durchgeführt wurde. Das Transplantat musste aber wegen Abstoßungsreaktionen nach drei Monaten entfernt werden. Von ersten Schwangerschaften nach Transplantation wurde 2011 in der Türkei berichtet, diese endeten aber in Fehlgeburten.

Die erste Uterustransplantation überhaupt war bereits 1931 versucht worden: In Dresden wurde damals einer Transgender-Frau im Rahmen der damals ersten geschlechtsangleichenden Operationen ein Uterus übertragen. Sie starb kurze Zeit später an den Folgen, wahrscheinlich der Transplantatabstoßung. Ihre Biografie wurde 2015 durch die Verfilmung von »The Danish Girl« bekannt, interessanterweise nach den ersten erfolgreichen Transplantationen.

Die Zahlen zeigen jedoch, dass diese Therapie noch weit davon entfernt ist, ein Routine-Eingriff zu werden. Wegen der schwierigen medizinischen, psychologischen, ethischen, juristischen und finanziellen Umstände der Behandlung ist es überhaupt fraglich, ob Uterustransplantationen jemals die Bedeutung von Nieren-, Leber- oder Herztransplantationen erreichen können.

Dabei ist ein Therapiebedarf durchaus vorhanden: Es wird angenommen, dass etwa 3 bis 5 % der Fälle von Infertilität auf uterine Ursachen zurückzuführen sind, das entspricht derzeit etwa 1,5 Millionen betroffene Frauen weltweit. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um Frauen mit angeborenen Aplasien (wie das Mayer-Rokitansky-Syndrom) oder Fehlbildungen, aber auch Patientinnen, denen die Gebärmutter entfernt wurde aufgrund benigner oder maligner Veränderungen. Auch nach kleineren Eingriffen wie Ausschabungen oder aufgrund ausgedehnter Entzündungsprozesse wie zum Beispiel Endometritis kann es zu schweren Schädigungen kommen. Diese machen eine Schwangerschaft praktisch unmöglich, trotz der heute möglichen Fertilitätstherapien.

Ein Sonderfall

Ein Problem, das viele Patientinnen auch künftig von einer Gebärmuttertransplantation abhalten wird, betrifft die hohen Kosten der Behandlung: Sie liegen in den Ländern, die bisher die Therapie erfolgreich angewendet haben, bei circa 50.000 bis 100.000 Euro. Dass die Krankenversicherungen diese Beträge übernehmen, ist unwahrscheinlich.

Da es sich um eine Organtransplantation handelt, liegen in den meisten Ländern – so auch in Deutschland – prinzipiell keine rechtlichen Beschränkungen für einen solchen Eingriff vor. Im Gegensatz zur Eizellspende oder zur Leihmutterschaft ist sie auch bei uns zugelassen.

Trotzdem liegt im Fall einer Uterus­transplantation ein Sonderfall vor – schon deswegen, weil hier eine Organtransplantation nicht mit dem Ziel erfolgt, eine lebensbedrohliche Erkrankung zu heilen oder (lebens-)wichtige Basisfunktionen wiederherzustellen. Letztlich geht es darum, einer an sich gesunden Frau den Wunsch nach einer Schwangerschaft zu erfüllen.

Die Weltgesundheitsorganisation erkennt eine organisch bedingte Infertilität als Erkrankung an. Insofern besteht auch in den Fällen einer uterinen Sterilität ein gewisser Anspruch auf Therapie.

Aufwand-Nutzen-Analyse

Wie in vielen Bereichen ist auch bei der Uterustransplantation die Verhältnismäßigkeit zu diskutieren. Es geht um die Frage, ob das angestrebte Ziel, einer Frau das Erleben einer Schwangerschaft zu ermöglichen, die Mittel rechtfertigt. Es geht um die Explantation der Gebärmutter bei einer Spenderin, die Transplantation in die Empfängerin, die anschließende Behandlung der Patientin mittels IVF, um die Schwangerschaft einzuleiten, die Behandlung mit Immunsuppressiva (mit eventuellen Auswirkungen auf das Kind während der Schwangerschaft), anschließend die Explantation der gespendeten Gebärmutter. Explantiert wird das Organ, um die notwendige Gabe der Immunsuppressiva zu begrenzen. Und auch die Lebensdauer des Transplantats ist ungewiss.

Eine Reihe von Komplikationen kann während und nach diesen Behandlungsschritten auftreten, die die Spenderin, die Empfängerin und schließlich das Kind betreffen und deren Gesundheit gefährden können.

Ethische Bedenken

Um die operative Technik der Uterus­transplantation zu entwickeln, wurden seit den 1960er Jahren viele Tierexperimente unternommen. Aus heutiger Sicht ist das Fortführen solcher Versuche ethisch kaum zu rechtfertigen, insbesondere, da es sich um einen nicht lebens- oder gesundheitserhaltenden Eingriff handelt. Außerdem sind die Erkenntnisse aus den Tierexperimenten auch im Fall der Uterustransplantation oft nicht auf den Menschen übertragbar, unter anderem weil die Tragzeiten der Tiere oft deutlich kürzer sind als die Schwangerschaftsdauer beim Menschen.

Bei den bisherigen Organspenderinnen handelte es sich meist um lebende Personen, aber auch Transplantationen von hirntoten Spenderinnen wurden inzwischen vorgenommen. Die Erfolgsraten scheinen bei beiden ähnlich zu sein, allerdings sind einige juristische Fragen nicht geklärt: Muss etwa eine gesonderte vorherige Zustimmung der hirntoten Spenderin vorliegen, weil die Gebärmutter als Organ aus kultureller Sicht eine Sonderstellung einnimmt? Es gibt zudem ethische Bedenken, dass die Spenderinnen indirekt Mütter der durch die Empfängerinnen ausgetragenen Kinder würden.

Auch bei den sogenannten Lebendspenden sind noch viele Fragen ungeklärt: Dürfen und sollen sich die Spenderin und Empfängerin vor der Spende kennen? Sollte es Altersbeschränkungen der Spenderinnen geben, um den Erfolg der Transplantation zu erhöhen? Sind die umfangreiche Operation der Spenderin (ausgedehnte Entfernung des Uterus mit den versorgenden Gefäßen und Scheidenmanschette) und deren mögliche postoperative physische und psychische Folgen zumutbar?

Epigenetik

Weitere Bedenken beziehen sich auf eventuelle Schädigungen der Kinder durch die Therapie. Im Zusammenhang mit der IVF-Therapie, die im Anschluss notwendig wird, werden aktuell mögliche epigenetische Schäden diskutiert. Diese könnten durch die Entwicklung der Embryonen in künstlichen Medien in den ersten Tagen der Entwicklung entstehen. Es gibt Hinweise, dass bei den betroffenen Kindern beziehungsweise späteren Erwachsenen vermehrt kardiovaskuläre Komplikationen, aber auch neurologische Erkrankungen auftreten können.

Insbesondere aber sind die fetotoxischen Wirkungen der Immunsuppressiva während der Schwangerschaft noch nicht ausreichend untersucht. Hier wird zwar von Erfahrungen aus den Schwangerschaften von Patientinnen nach anderen Organtransplantationen, insbesondere nach Nierentransplantation, profitiert. Aber die Untersuchungsergebnisse sind beschränkt. Sie beziehen sich vor allem auf die direkt erkennbaren Fehlbildungen. Hier kann allerdings Entwarnung gegeben werden. Letztere sind offenbar nicht gehäuft zu beobachten bei einem Teil der immunsuppressiven Medikamente. Dies ist beim Menschen bislang einfach noch nicht ausreichend untersucht, im Tierversuch schon. Hinsichtlich der möglichen Langzeitnebenwirkungen der Medikamente gibt es noch keine Ergebnisse.

Außerdem werden auch Komplikationen während der Schwangerschaft gefürchtet, mit eventuell fatalen Folgen für die betroffenen Mütter und Kinder. Ungeklärt ist zum Beispiel, wie häufig Organabstoßungen während der Schwangerschaften auftreten, und wie dann gehandelt werden könnte. Wie hoch sind die Komplikationsraten im Hinblick auf Fehl- und Frühgeburten, Totgeburten, Präeklampsie, Eklampsie, vorzeitige Plazentalösungen?

(Noch) Keine Alternative

Es ist verständlich und legitim, dass sich eine Frau, die ohne Gebärmutter geboren wurde oder durch Erkrankungen deren Verlust oder Funktionsverlust erlebt, ein Kind wünscht. Selbst Frauen ohne Kinderwunsch erleben den Verlust der Gebärmutter oft als traumatisch, bedürfen einer seelisch-emotionalen Unterstützung.

Die Frage der Fertilität und die Erfüllung des Kinderwunsches sind für viele Frauen unterschiedlicher kultureller Herkunft essenziell und für ihre allgemeine Gesundheit sowie Lebensqualität von großer Bedeutung. Die psychologische Unterstützung durch erfahrene Kräfte ist bei Kinderwunsch dieser Frauen daher erst recht unerlässlich. Ihre Beratung muss aber zurzeit in Richtung Adoption oder Aufgeben des Kinderwunsches gehen. Im Ausland wird die Leihmutterschaft als weitere Option angeboten.

Die Transplantation der Gebärmutter befindet sich noch in einem zu frühen Entwicklungsstadium, um als Alternative angeboten zu werden. Die medizinischen und vor allem juristischen und moralischen Bedenken machen eine rasche Weiterentwicklung der Methode unwahrscheinlich.

In noch ferner Zukunft steht das »Organ bioengineering«, also die Organentwicklung aus Stammzellen, die sicher großes Potenzial zeigt, Lösungen für Organtransplantationen zu bieten. Wann und ob diese Technik so weit fortgeschritten sein wird, dass einer Patientin mit uteriner Sterilität eine solche Therapie angeboten werden kann, steht aber noch in den Sternen.

Zitiervorlage
Schwenn K: Uterustransplantation: Heiligt der Zweck die Mittel? DEUTSCHE HEBAMMEN ZEITSCHRIFT 2018. 70 (5): 56–59
Literatur

Brännström M: Uterus transplantation and beyond J Mater Sci Mater Med 2017. 28(5): 70

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Kreß H: Uterustransplantation und In-vitro-Fertilisation mit nachfolgender Schwangerschaft. Ethisch-rechtliche Abwägung – Notwendigkeit transplantationsrechtlicher Klärung. Medizinrecht 2016. H. 34 (4) 242

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