Nordrhein-Westfalen beschreitet in Sachen Fortbildung seit Ende vergangenen Jahres neue Wege. Mindestens 60 Stunden Fortbildungen müssen in drei Jahren Hebammentätigkeit nachgewiesen werden. Anerkannt werden nur noch Kurse, die unmittelbar die Geburtshilfe betreffen.
Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.