Die Müttersterblichkeit ist ein zentrales Merkmal für die Qualität der gesundheitlichen Versorgung. Es geht dabei um Todesfälle von Frauen in der Zeitspanne zwischen Eintreten der Schwangerschaft und 42 Tagen nach der Geburt, unabhängig von der Dauer oder dem Sitz der Schwangerschaft. Es wird zwischen direkten und indirekten Müttersterbefällen unterschieden: Direkte Sterbefälle treten als Folge von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett oder als Folge von Eingriffen, Unterlassungen oder unsachgemäßer Behandlung auf. Indirekte Sterbefälle gehen auf eine bereits bestehende Vorerkrankung zurück oder auf eine Erkrankung, die sich während der Schwangerschaft entwickelt hat, die nicht ursächlich durch sie bedingt, aber dennoch begünstigt wurde. Mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett in Zusammenhang stehende Todesfälle, die später als 42 Tage nach dem Ende der Schwangerschaft eintreten, werden als späte Müttersterbefälle bezeichnet (Welsch et al. 2016).
Insgesamt lässt sich die Müttersterblichkeit in den Euro-Peristat-Teilnehmerländern schwer vergleichen, weil die Qualität der Daten mangelhaft oder unterschiedlich sind (siehe Kasten).
Derzeit erfassen nur wenige dieser Länder Müttersterbefälle in aussagekräftiger Form. Zu nennen sind hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Niederlande und Italien, bis zu einem gewissen Grad auch die skandinavischen Länder sowie Tschechien (für die stationären Müttersterbefälle). In den meisten anderen Ländern ist aufgrund der Art der Erfassung davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Müttersterbefälle nicht in die amtlichen Statistiken eingeht. Die Müttersterblichkeit wird dadurch deutlich unterschätzt. Auch Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Müttersterbefälle nur unzureichend erfasst werden (Baumgarten 2018).
Ein weiteres Problem für die Berechnung ist die Tatsache, dass Müttersterbefälle (glücklicherweise!) nur noch sehr selten vorkommen. Kleine Fallzahlen sind für statistische Berechnungen immer ein gewisses Problem. Daher wurden für den EPHR die Daten der Jahre 2011 bis 2015 zusammengefasst. Für kleinere Länder werden aber trotzdem keine ausreichend hohen Zahlen erreicht, um belastbare Werte berechnen zu können.
Betrachtet man nur die drei Viertel der Länder mit den meisten Geburten in Europa, reicht die absolute Zahl der Müttersterbefälle von 8 in Finnland (entsprechend einer Rate von 2,7 pro 100.000 Lebendgeburten) bis 264 in Frankreich (umgerechnet 6,4 pro 100.000 Lebendgeburten). Die Raten liegen zwischen 1,9 pro 100.000 Lebendgeburten in Polen und 15 pro 100.000 Lebendgeburten in Rumänien. Deutschland liegt mit einer Rate von 4,2 im oberen mittleren Drittel. Die Länder, bei denen aufgrund der Erfassungssysteme davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Müttersterbefälle zuverlässig erfasst werden, weisen Raten zwischen 5,1 und 6,4 auf.