Nicht erst die in den Medien publik gewordenen Skandalfälle vernachlässigter und unterernährter Kinder lassen in Deutschland das Phänomen der Gedeihstörungen ins Blickfeld der Hebammenarbeit rücken. Die Beobachtung der kindlichen Entwicklung sowie die Beratung, Schulung und Information der Eltern stehen während der Betreuung im Zentrum ihrer Arbeit. Die Hebamme ist hier sowohl persönlich als auch juristisch in der Verantwortung.
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