Eine Hebamme sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, über drei Jahre in neun Fällen gegenüber der Krankenkasse nicht korrekt abgerechnet zu haben – in der Summe ging es um 1.700 Euro. Nun verliert sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vergangenes Jahr entschied. Freiberufliche Kolleginnen sollten daraus eine Lehre ziehen.

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