BAföG für ein berufsbegleitendes Studium?
Ein Studium ist für viele Berufstätige in Gesundheitsfachberufen attraktiv. Allerdings stellt sich für viele die Frage, wie sie es finanzieren können. Haben sie einen Anspruch auf BAföG? Und welche Geldquellen kommen ergänzend oder alternativ in Betracht? Berufstätige denken bei einem Studium häufig zunächst an ein Teilzeitstudium, um ihre Arbeit nicht aufgeben zu müssen und weiterhin Geld verdienen zu können. Hier gilt jedoch: BAföG gibt es in diesem Fall nicht, denn nur Vollzeitausbildungen sind förderungsfähig. Das Studium muss also die Hauptbeschäftigung sein. Ob es als Präsenz- oder Fernstudium betrieben wird, ist unerheblich. Außerdem wichtig: Nur das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule kann gefördert werden, nicht dagegen an einer privaten Einrichtung ohne staatliche Anerkennung.
Förderung trotz abgeschlossener Berufsausbildung?
BAföG gibt es normalerweise nur für eine einzige Berufsausbildung. Das bedeutet: Die Förderung eines Studiums wird dann schwierig, wenn bereits die erste Berufsausbildung in dem gewählten Gesundheitsfachberuf förderungsfähig war. Dabei spielt es keine Rolle, ob das BAföG-Amt während der Ausbildung tatsächlich BAföG gezahlt hat. Allein die theoretische Förderungsfähigkeit der ersten Ausbildung genügt. Hebammen müssen sich trotzdem in aller Regel keine Sorgen machen. Wenn ihre Ausbildung an einer Berufsfachschule nämlich die erste Ausbildung überhaupt war und mindestens drei Jahre gedauert hat, kann ausnahmsweise noch eine einzige weitere Ausbildung mit BAföG gefördert werden. Hintergrund ist, dass AbsolventInnen der Berufsfachschulen nicht schlechter gestellt sein sollen als diejenigen der dualen Ausbildungsberufe. Deren Ausbildung ist nicht BAföG-förderungsfähig, sie können deshalb problemlos danach noch BAföG für ein Studium erhalten.
Ü-30-Studium
Mit BAföG können Studierende normalerweise nur rechnen, wenn sie bei Beginn(!) des Studiums noch keine 30 Jahre alt sind. Bei einem Masterstudium liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Wer sich erst später an einer Hochschule einschreiben will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um BAföG beziehen zu können. Dabei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden:
- Hebammen über 30 mit Abitur haben Anspruch auf BAföG, wenn persönliche oder familiäre Gründe dem Studienbeginn bislang entgegenstanden. Zu den familiären Gründen zählt insbesondere die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren. Doch Vorsicht: Das gilt nur, wenn das Studium unverzüglich aufgenommen wird, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist. War die Ausbildung im Gesundheitsfachberuf nicht BAföG-förderungsfähig, kommt alternativ noch ein weiterer Grund für den späten Studienbeginn in Betracht, nämlich eine Bedürftigkeit infolge einer einschneidenden Veränderung der persönlichen Verhältnisse. Hier muss der Studienbeginn unverzüglich nach Eintritt der Bedürftigkeit erfolgen, um gefördert werden zu können.
- Hebammen über 30 ohne Abitur können noch gefördert werden, wenn sie allein aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation einen Studienplatz erhalten haben (Studium ohne Abitur). Gleiches gilt, wenn sie die Hochschulzugangsberechtigung nachträglich auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, also an einem Abendgymnasium, Kolleg oder außerhalb von organisierten Lehrgängen durch eine Nichtschülerprüfung. Im Falle der nachgeholten Hochschulzugangsberechtigung müssen sie das Studium unverzüglich beginnen, sobald die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
Elternunabhängige Förderung?
Ein BAföG-Antrag für ein Studium kommt für viele Berufstätige nur in Betracht, wenn sie unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern gefördert werden können. Mit einer abgeschlossenen Hebammenausbildung ist eine elternunabhängige Förderung insbesondere in zwei Fällen möglich:
- Die Berufsausbildung hat mindestens drei Jahre gedauert und die Betreffende war danach (!) mindestens drei Jahre erwerbstätig. War die Ausbildung kürzer, muss die Erwerbstätigkeit entsprechend länger gedauert haben. Der umgekehrte Fall – längere Ausbildung und kürzere Erwerbstätigkeit – ist nicht möglich! Mit der Ausbildung müssen immer mindestens sechs Jahre zusammenkommen. Berücksichtigt werden nur Zeiten der Erwerbstätigkeit, in denen der Lebensunterhalt im Wesentlichen gesichert werden konnte.
- Ansonsten bekommen alle elternunabhängiges BAföG, die wegen der genannten Gründe ausnahmsweise trotz Überschreitens der Altersgrenze von 30 Jahren gefördert werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Förderbetrag liegt bei maximal 735 Euro im Monat. Diesen Betrag können StudentInnen bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, was in der Regel nach dem 25. Geburtstag der Fall ist. Trifft einer der Punkte nicht zu, fällt der Höchstsatz etwas niedriger aus.
Ein Einkommen von mehr als 5.400 Euro brutto im Jahr wird auf den Betrag angerechnet. Keine Auswirkungen haben dagegen durchschnittliche monatliche Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung von bis zu 450 Euro brutto. Darüber hinaus werden gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners beziehungsweise der eingetragenen Lebenspartnerin und/oder das Einkommen der Eltern angerechnet.
Wer Kinder hat, kann für jedes Kind unter zehn Jahren einen Betreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro beantragen. Dieser wird als Vollzuschuss gezahlt. Die übrigen BAföG-Förderbeträge sind je zur Hälfte Zuschüsse und unverzinsliche Staatsdarlehen.
BAföG für ein Masterstudium?
Wer im Anschluss an ein Bachelorstudium noch den Master machen möchte, kann auch dafür BAföG erhalten, sofern er oder sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Das Bachelorstudium ist abgeschlossen. Die Fachrichtung spielt keine Rolle. Sie muss also nicht mit derjenigen des Masterstudiums identisch sein.
- Der Bachelor ist bisher der einzige Hochschulabschluss.
- Der Studienbeginn liegt vor dem 35. Geburtstag (oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Förderung trotz überschrittener Altersgrenze liegen vor).
- Studierende, die nur ausnahmsweise mit über 30 ein Bachelorstudium gefördert bekommen haben, müssen unverzüglich danach mit dem Masterstudium beginnen.