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Am 1. Mai 2014 wurde das Gesetz zur vertraulichen Geburt eingeführt. Es schützt Schwangere, die anonym gebären möchten, sowie diejenigen, die ihnen beratend und medizinisch zur Seite stehen. So soll es auch verhindern, dass Frauen ihre Kinder nach der Geburt in Panik aussetzen oder töten. Kommt das Angebot bei Schwangeren in Not an? Wie sind die Erfahrungen in der beruflichen Praxis? 

Seit fünf Jahren sind vertrauliche Geburten in Deutschland rechtlich geregelt, dafür sorgt das »Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt«. Zuvor hatten unterschiedliche Träger und Kliniken Kindesabgaben ohne rechtliche Grundlage angeboten. Dazu gehörten »Babyklappen«, »Babykörbe«, »Babytüren« und anonyme Geburten. Ein erklärtes Ziel von Seiten des Gesetzgebers war es damals, den Graubereich nun gesetzlich für alle Beteiligten zu regulieren. Neben der Gewährleistung einer sicheren, medizinisch begleiteten Geburt wollte man damit auch illegale Kindesabgaben und Kindstötungen wirksamer verhindern. Schwangere Frauen in Not sollten niedrigschwellig an Beratungsangebote herangeführt werden. So erklärte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Juni 2013, die vertrauliche Geburt solle Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und eine echte Alternative zu Babyklappen sein (BMFSJ 2013).

Rechtssicherheit und Kostenübernahme

Beratungsstellen, Einrichtungen der Geburtshilfe, freie Hebammen und Behörden haben nun Rechts- und Handlungssicherheit. »Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt«, heißt es seit Mai 2014 in § 25, Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Es handelt sich aber nur dann um eine vertrauliche Geburt im rechtlichen Sinne, wenn eine Schwangere einen Nachweis ihrer Identität in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt. Die Identität der leiblichen Mutter muss für die Geburtsurkunde des Kindes beim Standesamt nach § 1591 BGB bekannt sein. Sie wird aber mit einem Pseudonym geschützt, wenn die Frau das Kind vertraulich zur Welt bringt (BMFSJ 2013). Nach der vertraulichen Geburt ruht die elterliche Sorge unmittelbar, so dass das Kind adoptiert werden kann. Von den befragten Jugendämtern können circa 58 % Verbesserungen hinsichtlich einer adäquaten, medizinischen Versorgung von Mutter und Kind feststellen (Sommer et al. 2017). Circa 43 % der befragten Kliniken geben Verbesserungen der Rechtssicherheit an, verglichen mit der vorherigen Situation, während etwa 45 % hier keine Erfahrung vorweisen können. Circa 47 % der Kliniken sehen Erleichterungen bei der Kostenübernahme: Kosten, die im Rahmen einer vertraulichen Geburt und ihrer Vor- und Nachsorge entstehen, werden bis zur Adoption vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) getragen, danach von der Krankenversicherung der Adoptiveltern.

Anonym auf Widerruf

Nach einer vertraulichen Geburt wird das Kind zunächst im Rahmen der Adoptivpflegezeit von einer besonders geprüften Bereitschaftspflege betreut. Der leibliche Vater muss allerdings unbekannt sein, sonst handelt es sich nicht mehr um eine vertrauliche Geburt. Das Sorgerecht geht dann an ihn. In der Regel warten die Familiengerichte ein Jahr ab, ob sich die Pflegeeltern bewähren, bevor sie einer Adoption zustimmen. So lange kann sich die leibliche Mutter in diesem Fall noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden und ihre Anonymität aufgeben. Die Entscheidung über die Adoption kann aber auch früher fallen, so dass die leibliche Mutter keine Möglichkeit mehr hat, das Kind zurückzunehmen.

Wenn das adoptierte Kind später seine Mutter kennenlernen möchte, wird dies durch eine vertrauliche Geburt erleichtert. Denn ein Herkunftsnachweis wird in einem verschlossenen Umschlag beim BAFzA aufbewahrt. Darin stehen Name, Geburtsdatum und Anschrift der Mutter, die anhand eines Ausweisdokumentes überprüft werden, sowie Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes, Name und Anschrift der Geburtshilfeeinrichtung oder Hebamme und Name und Anschrift der Beratungsstelle, welche die Daten erfasst hat (§ 26 Absatz 3 SchKG).

So hat das Kind ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, Kenntnis über seine Herkunft zu erlangen. Nur in besonderen Fällen kann die Anonymität der Mutter weiterhin aufrechterhalten werden, zum Beispiel bei einer Bedrohung für Leib und Leben, Gesundheit oder Freiheit.

Unklare Rechtsräume bleiben

Aufgrund einer sehr komplizierten Rechtslage scheiterten im Vorfeld des Gesetzes zur vertraulichen Geburt mehrere Gesetzesentwürfe, so einer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein interfraktioneller Gesetzentwurf sowie einer des Landes Baden-Württemberg. Zu berücksichtigen sind zum Beispiel das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, Elternrechte des biologischen Vaters und die unlösbare Frage, wer mit welchem Motiv ein Kind in einer Babyklappe abgelegt hat. Der Deutsche Ethikrat sowie die Kinderrechtsorganisation terre des hommes hatten gefordert, mit Inkraftsetzung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt Babyklappen und anonyme Geburten zu verbieten.

Doch der unklare Rechtsraum rund um Babyklappen, anonyme Geburten oder die persönliche Arm-in-Arm-Übergabe des Neugeborenen an einen Anbieter nach einer telefonischen Vereinbarung existiert weiter – trotz der legalen, vertraulichen Geburt und der regulären Adoption, die diese Angebote ersetzen sollte. Zur Qualitätssicherung von Babyklappen gibt es zudem nur unverbindliche Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2013) und keine verbindlichen, bundeseinheitlichen Mindeststandards.

Vorteile der vertraulichen Geburt

Laut dem Bundesfamilienministerium wurden zwischen Mai 2014 und Ende 2018 insgesamt 536 Kinder vertraulich geboren. In 41 Fällen entschied sich die Mutter anschließend für das Kind und legte ihre Identität offen. Ein Anstieg der absoluten Zahlen an vertraulichen Geburten seit Bestehen des Gesetzes ist nicht feststellbar. Das Ministerium beruft sich auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie der Interval GmbH um Dr. Jörn Sommer (Sommer 2019). Demnach werden mit der vertraulichen Geburt die illegalen Formen der anonymen Kindesabgabe zurückgedrängt. Allerdings zeigte sich ebenfalls, dass mit der vertraulichen Geburt auch reguläre Geburten und Adoptionen verdrängt werden, denn die Anzahl anonymer Kindesabgaben sank weniger, als es vertrauliche Geburten gab. Sommer stellt aber auch fest, dass sich Frauen häufiger gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden – auch aufgrund der neuen Möglichkeit der vertraulichen Geburt (Sommer 2019).

Von allen Frauen, die von Schwangerschaftsberatungsstellen zur vertraulichen Geburt beraten wurden, entschieden sich nach einer Hochrechnung in den fünf Jahren

  • 24,2 % für das Kind
  • 21,8 % für eine vertrauliche Geburt
  • 13,7 % für eine reguläre Adoption
  • 11,9 % für einen Schwangerschaftsabbruch und
  • 4,5 % für eine anonyme Geburt und Kindesabgabe.

Nur 21,8 % der Frauen, die beraten wurden, brachten ihr Kind letztlich auch vertraulich zur Welt und hielten anschließend an ihrer Anonymität fest (Sommer 2019). 2 % legten ihre Identität nach einer vertraulichen Geburt offen und gaben das Kind trotzdem zur Adoption frei.

Ausgänge von 2.249 Beratungen zur vertraulichen Geburt in den Jahren 2014 bis 2018 Sommer 2019. Abdruck mit Genehmigung der InterVal GmbH

Die Rolle des Vaters

Wie das Deutsche Jugendinstitut für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) feststellte, bezieht sich der Anonymitätswunsch der Mutter sehr häufig auf das psychosoziale Umfeld und resultiert zugleich aus einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Kind (Coutinho & Krell 2011).

Gesichert ist die Erkenntnis, dass Frauen aus multiplen Problemlagen heraus anonym bleiben wollen und auch panisch reagieren können. Bei der Entscheidung für eine vertrauliche Geburt steht nicht die Anonymität gegenüber dem Kind im Vordergrund, sondern gegenüber einem sozialen Umfeld, das die Mutter für sich und ihr Kind als gefährlich, sich entziehend oder auch lieblos erlebt. Vor diesem Hintergrund könnte eine vertrauliche Geburt eventuell nur bei jenen Frauen in Frage kommen, bei denen der leibliche Vater des Kindes unbekannt oder nicht auffindbar ist. Andernfalls bleiben sie nicht wirklich anonym.

Ist die Mutter mit dem leiblichen Vater des Kindes verheiratet, muss er als rechtlicher Vater nach §1747 Absatz 1 BGB in eine Adoption einwilligen und an einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt werden (BGH, 18.02.2015, XII ZB 473/13). Da die elterliche Sorge der Mutter ab Geburt ruht (§ 1674a Satz 1 BGB), übt er nun das Sorgerecht allein aus (§ 1678 Absatz 1 BGB) und kann das Kind herausverlangen (§ 1632 Abs. 1 BGB), es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Das ist auch dann der Fall, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, aber der leibliche Vater seine Vaterschaft glaubhaft machen kann (Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt vom 15. Mai 2018). Dies kann Nachteile für die leibliche Mutter bedeuten.

Ursachen noch wenig erforscht

Warum sich Frauen auch anders und für eine staatlich nicht regulierte Form anonymer Geburt und Kindesabgabe entscheiden, ist noch nicht ausreichend erforscht. Es gibt keine offizielle Statistik, wie viele Kinder in den fast 100 Babyklappen bundesweit abgegeben werden. Auch gibt es keine offiziellen Daten über die ausgesetzten, tot oder noch bis 30 Tage nach der Geburt lebend aufgefundenen Neugeborenen.

Terre des hommes führt eine jährliche Einzelfalldokumentation und stellt fest: 2018 wurden 15 Neugeborene ausgesetzt, 6 von ihnen in Städten, in denen es, neben der vertraulichen Geburt, weiterhin Babyklappen und ein Angebot zur anonymen Geburt gab (terre des hommes 2018). Diese Zahlen gingen auch seit Einführung der vertraulichen Geburt nicht wesentlich zurück. »Aussetzungen resultieren häufig aus einer Panikhandlung«, so Michael Heuer, Mitarbeiter im Pressereferat von terre des hommes. »Wie man diesen Personenkreis der Mütter, die ihre Kinder aussetzen oder töten, erreichen kann – ohne Androhung, ohne Druckmittel –, das ist mit diesem Gesetz noch nicht deutlich genug geworden«, erklärt der Jurist weiter. »Diese Mütter fallen weiterhin durchs Raster.«

Nach Informationen der Initiative perinatale psychische Erkrankungen Schatten & Licht e.V. geraten jedes Jahr rund 100.000 Mütter perinatal in eine schwere, psychische Krise. Sie erkranken an Depressionen und Psychosen, die von Panikattacken, extremen Angstzuständen, ambivalenten und destruktiven Gedanken begleitet werden und auch bis zu Suizidgedanken und Neonaziden führen können. Frauen, die ihre Kinder töten oder aussetzen, handeln meist aus einer Paniksituation heraus.

Die Hilfsangebote bekannt machen

Schwangere Frauen in Konfliktlagen wissen oft nicht, wie es für sie und das Kind nach der Geburt weitergehen soll. Sie leben in Angst vor den Reaktionen des sozialen Umfeldes, kennen das Gewaltpotenzial des leiblichen oder sozialen Vaters des Kindes und der Verwandten. Oder sie wissen nicht, wie sie für das Kind finanziell aufkommen sollen, wenn sie es allein aufziehen möchten (Deutscher Bundestag 2017).

Mit dem »Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym und sicher« wurden die anonymen Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen in kritischen Problemlagen zum Schutz von Mutter und Kind auf alle Bereiche der Schwangerschaft ausgeweitet (§ 2 Absatz 4 SchKG). Es soll speziell Frauen, die sich in einer Notlage befinden und aus diesem Grund ihre Schwangerschaft verheimlichen, niedrigschwellig unterstützen.

Es besteht laut § 25 Abs. 1 SchKG Informationspflicht für den Personenkreis der Frauen, die anonym gebären wollen. Das Beratungsangebot steht deshalb in 18 Sprachen und in leichter Sprache zur Verfügung (BMFSJ 2019). »Vorrangiges Ziel der Beratung ist es, der Schwangeren eine medizinisch betreute Entbindung zu ermöglichen und Hilfestellung anzubieten, so dass sie sich für ein Leben mit dem Kind entscheiden kann«, heißt es im neuen § 25 Absatz 1 Satz 2 SchKG. Erst in einem zweiten Schritt werden Frauen über die vertrauliche Geburt informiert, wenn sie ihre Anonymität nicht aufgeben wollen.

In den über 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen können Frauen ihre jeweilige psychosoziale Konfliktsituation persönlich besprechen, die Schutz für Mutter und Kind erfordern und einen Anonymitätswunsch begründen (Deutscher Bundestag 2017). Hier werden auch die Herkunftsnachweise erstellt. In den ersten fünf Jahren fanden 2.249 persönliche Beratungen zur vertraulichen Geburt statt. Laut einer Befragung unter Schwangerschaftsberatungsstellen im Jahr 2016 fanden die Frauen über unterschiedliche Wege Zugang: Knapp jede zehnte Frau wird über das Hilfetelefon an die Beratungsstelle vermittelt. 32,1 % fanden Zugang über das Internet – unter anderem durch eine Youtube-Informationskampagne des BMFSFJ. Wichtige Türöffner waren zudem mit 18,3 % die niedergelassenen GynäkologInnen und mit 17,3 % die Hebammen, so eine vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Evaluation (Sommer et al. 2017).

Weil andere Formen der anonymen Geburt und Kindesabgabe ohne staatliche Regulierung weiterbestehen und nicht alle Schwangeren in ihren multiplen Notlagen erreicht werden, kann der Eindruck entstehen, vertrauliche Geburt und reguläre Adoption seien Ergänzungen. »Das ist falsch«, so Michael Heuer von terre des hommes. »Es wäre dringend an der Zeit, dass politisch ein klares Zeichen gesetzt wird, wie man in Zukunft mit Babyklappen und anonymer Geburt als Gesetzgeber umgehen will, um Missbrauch von vornherein zu unterbinden.«

Zitiervorlage
Klimmer MM: Fünf Jahre vertrauliche Geburt. DEUTSCHE HEBAMMEN ZEITSCHRIFT 2020. 72 (1): 71–74
Literatur

BMFSFJ: Beratung für schwangere Frauen. Ostbevern 2019. www.bmfsfj.de/blob/121276/4620bb90be154ab2deb17e2913364fbd/beratung-fuer-schwangere-frauen-leichte-sprache-data.pdf

BMFSJ: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 7. Juni 2013. https://www.bmfsfj.de/blob/80966/91decb9647fb2c0451c33da7e00fe10e/vertrauliche-geburt-diagramm-data.pdf

Coutinho J, Krell C: Anonyme Geburt und Babyklappe in Deutschland. Fallzahlen, Angebote, Kontexte. www.dji.de/fileadmin/user_upload/Projekt_Babyklappen/Berichte/Abschlussbericht_Anonyme_Geburt_und_Babyklappen.pdf (Stand: 6.2.2017)

Deutscher Bundestag: Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden. Drucksache 18/13100 vom 12.7.2017

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: »Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Mindeststandards von Babyklappen«, DV 4/13 AF II, Berlin 2013

Deutscher Verein zur vertraulichen Geburt: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt vom 15. Mai 2018, S. 17. https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-04-18_vertrauliche-geburt.pdf

Sommer J, Ornig N, Yukako K: Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden. S. 149. BMFSFJ. Berlin 2017. https://www.bmfsfj.de/blob/117408/478c56ffffc1645cdbf850bf7157ac72/evaluation-hilfsangebote-vertrauliche-geburt-data.pdf

Sommer J: Endbericht. Aktualisierung von Daten über Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe. Berlin, 16.4.2019. www.bmfsfj.de/blob/135988/047bb524f9f5fb6b0ebdea906bd039fd/daten-vertrauliche-geburt-data.pdf

Terre des Hommes: Einzelfalldokumentation von terre des hommes für das Jahr 2018. https://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/04_Was_wir_tun/Themen/Weitere_Themen/Babyklappen/2018_ausgesetzte_Neugeborene.pdf

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